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AIXTRON SE

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DGAP-PVR News vom 24.04.2015

AIXTRON SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

AIXTRON SE 

24.04.2015 19:39

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die ING Groep N.V., Amsterdam, Niederlande hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 21.04.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AIXTRON SE, Herzogenrath, Deutschland am 15.04.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,99% (das entspricht 4497596 Stimmrechten) betragen hat.
3,99% der Stimmrechte (das entspricht 4497596 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der AIXTRON SE jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: NN (L).
3,99% der Stimmrechte (das entspricht 4497596 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.
Des Weiteren hat uns die NN Group N.V. (formerly known as ING Insurance Topholding N.V.), Amsterdam, Niederlande gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 21.04.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AIXTRON SE, Herzogenrath, Deutschland am 15.04.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,99% (das entspricht 4497596 Stimmrechten) betragen hat.
3,99% der Stimmrechte (das entspricht 4497596 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der AIXTRON SE jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: NN (L).
3,99% der Stimmrechte (das entspricht 4497596 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.
Des Weiteren hat uns die NN Insurance Eurasia N.V. (formerly known as ING Insurance Eurasia N.V.), Amsterdam, Niederlande gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 21.04.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AIXTRON SE, Herzogenrath, Deutschland am 15.04.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,99% (das entspricht 4497596 Stimmrechten) betragen hat.
3,99% der Stimmrechte (das entspricht 4497596 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der AIXTRON SE jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: NN (L).
3,99% der Stimmrechte (das entspricht 4497596 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.
Des Weiteren hat uns die NN Investment Partners Holdings N.V. (formerly known as ING Investment Management Holdings N.V.), Den Haag, Niederlande gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 21.04.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AIXTRON SE, Herzogenrath, Deutschland am 15.04.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,99% (das entspricht 4497596 Stimmrechten) betragen hat.
3,99% der Stimmrechte (das entspricht 4497596 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der AIXTRON SE jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: NN (L).
3,99% der Stimmrechte (das entspricht 4497596 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.
Des Weiteren hat uns die NN Investment Partners International Holdings B.V. (formerly known as ING Investment Management (Europe) B.V.), Den Haag, Niederlande hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 21.04.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AIXTRON SE, Herzogenrath, Deutschland am 15.04.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,99% (das entspricht 4497596 Stimmrechten) betragen hat. 3,99% der Stimmrechte (das entspricht 4497596 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der AIXTRON SE jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: NN (L).
3,99% der Stimmrechte (das entspricht 4497596 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.
Des Weiteren hat uns die NN (L) (formerly known as ING (L)), Luxemburg, Luxemburg gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 21.04.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AIXTRON SE, Herzogenrath, Deutschland am 25.02.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,008% (das entspricht 3390620 Stimmrechten) betragen hat.


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