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DGAP-Ad-hoc News vom 24.04.2015

Allianz SE: Führungswechsel bei der Allianz Deutschland

Allianz SE  / Schlagwort(e): Personalie

24.04.2015 19:42

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Der Aufsichtsrat der Allianz Deutschland AG, eine 100% Tochter der Allianz SE, hat in seiner heutigen Sitzung Dr. Manfred Knof (49) mit sofortiger Wirkung zum Vorstandsvorsitzenden und Nachfolger von Dr. Markus Rieß (49) bestellt, vorbehaltlich der üblichen Unbedenklichkeitsprüfung der Aufsicht. Manfred Knof ist seit 1995 für die Allianz-Gruppe tätig, von 2006 - 2011 war er Vorsitzender der Geschäftsleitung der Allianz Suisse, danach im Vorstand der Allianz Deutschland AG für das Ressort Betrieb und Schaden zuständig und seit April 2014 Leiter der Business Division Mittel- und Osteuropa in der Allianz SE.

Markus Rieß war in der engeren Wahl für den Vorstandsvorsitz der Allianz SE, den am 7. Mai 2015 Oliver Bäte übernehmen wird. Im gegenseitigen Einvernehmen und entsprechend seiner Bitte wird das Vorstandsmandat von Markus Rieß bei der Allianz Deutschland AG beendet. Markus Rieß wird sich neuen beruflichen Herausforderungen stellen.

München, 24. April 2015




Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen Vorbehalten.


Vorbehalt bei Zukunftsaussagen
Soweit wir in diesem Dokument Prognosen oder Erwartungen äußern oder die Zukunft betreffende Aussagen machen, können diese Aussagen mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen.

Neben weiteren hier nicht aufgeführten Gründen können sich Abweichungen aufgrund von (i) Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in Allianz Kerngeschäftsfeldern und -märkten, (ii) Entwicklungen der Finanzmärkte (insbesondere Marktvolatilität, Liquidität und Kreditereignisse), (iii) dem Ausmaß oder der Häufigkeit von Versicherungsfällen (zum Beispiel durch Naturkatastrophen) und der Entwicklung der Schadenskosten, (iv) Sterblichkeits- und Krankheitsraten beziehungsweise -tendenzen, (v) Stornoraten, (vi) insbesondere im Bankbereich, der Ausfallrate von Kreditnehmern, (vii) Änderungen des Zinsniveaus, (viii) Wechselkursen, einschließlich des Euro/US Dollar-Wechselkurses, (ix) Gesetzes- und sonstigen Rechtsänderungen, insbesondere hinsichtlich steuerlicher Regelungen, (x) Akquisitionen, einschließlich anschließender Integrationsmaßnahmen, und Restrukturierungsmaßnahmen, sowie (xi) allgemeinen Wettbewerbsfaktoren ergeben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen.
Keine Pflicht zur Aktualisierung 
Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Meldung enthaltenen Informationen und Zukunftsaussagen zu aktualisieren, soweit keine gesetzliche Veröffentlichungspflicht besteht.
24.04.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
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