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DGAP-Ad-hoc News vom 27.04.2015

Commerzbank: Vorläufiges Ergebnis erstes Quartal 2015 - Erhöhung Grundkapital um bis zu 10 % im Rahmen eines beschleunigten Bookbuildingverfahrens

Commerzbank AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Vorläufiges Ergebnis
27.04.2015 17:52

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Im ersten Quartal 2015 hat die Commerzbank auf Basis vorläufiger Zahlen ihr Operatives Ergebnis auf 685 Millionen Euro mehr als verdoppelt (erstes Quartal 2014: 324 Millionen Euro). Die Verbesserung fand im Wesentlichen in der Kernbank, aber auch im Segment Non-Core Assets statt. Negative Belastungen aus der erstmaligen Berücksichtigung der Europäischen Bankenabgabe für das Geschäftsjahr 2015 sowie einer Wertberichigung auf Heta konnten in der Kernbank durch positive Einmaleffekte und in NCA durch positive Bewertungseffekte ausgeglichen werden.

Die Erträge vor Risikovorsorge stiegen auf 2,8 Milliarden Euro (erstes Quartal 2014: 2,3 Milliarden Euro). Maßgeblich für die positive Abweichung der Ergebnisse gegenüber den Markterwartungen sind in vergleichbarem Umfang Erträge aus Kunden- und Kapitalmarktgeschäften, positive Bewertungsergebnisse sowie positive Einmaleffekte.
Die Risikovorsorge verringerte sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf 158 Millionen Euro (erstes Quartal 2014: 238 Millionen Euro). Die Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich leicht auf 1,9 Milliarden Euro (erstes Quartal 2014: rund 1,7 Milliarden Euro). Das Konzernergebnis legte auf 366 Millionen Euro zu (erstes Quartal 2014: 200 Millionen Euro).
Der erfolgreiche Portfolioabbau in den Bereichen Commercial Real Estate (CRE) und Schiffsfinanzierung hat sich gegenüber dem Vorquartal, trotz gegenläufiger Währungseffekte in Höhe von 1,4 Milliarden Euro, um 2,0 Milliarden Euro auf rund 30,1 Milliarden Euro zum Ende des ersten Quartals 2015 fortgesetzt. Die Kapitalquote CET 1 - inklusive Zwischengewinn des ersten Quartals 2015 und einer Dividenden-Abgrenzung in Höhe von 57 Millionen Euro - verbesserte sich bei vollständiger Anwendung von Basel 3 im ersten Quartal 2015 auf Basis vorläufiger Zahlen auf 9,5 % (Ende Dezember 2014: 9,3 %). Die Leverage Ratio stieg Ende März 2015 auf 3,7 % (Ende Dezember 2014: 3,6 %)

Der Vorstand der Commerzbank AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, das Grundkapital zu erhöhen, um die Kapitalausstattung der Commerzbank weiter zu stärken. Dafür sollen bis zu 113,85 Millionen neue Stückaktien aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Die neuen Aktien sind für das laufende Geschäftsjahr voll dividendenberechtigt und werden im Rahmen einer Privatplatzierung auf dem Wege des so genannten beschleunigten Bookbuildingverfahrens institutionellen Anlegern angeboten. Mit der Platzierung soll ein Bruttoemissionserlös von bis zu 1,4 Milliarden Euro erzielt werden. Commerzbank AG und Deutsche Bank AG sind Joint Global Coordinators der Platzierung. Mit erfolgreichem Abschluss der heute bekannt gegebenen Transaktion erwartet die Bank einen weiteren Anstieg der harten Kernkapitalquote unter voller Anwendung von Basel 3 auf voraussichtlich über 10 % (pro-forma Ende März 2015). Die Leverage-Ratio wird sich voraussichtlich auf 3,9 % verbessern (pro-forma per Ende März 2015).
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Eckdaten vorläufiges Ergebnis 1. Quartal 2015



in Mio. Euro Q1 2015 Q1 2014

Erträge vor Risikovorsorge 2.782 2.260

davon Zins- und Handelsergebnis 2.017 1.538

davon Provisionsüberschuss 900 815

davon Sonstiges Ergebnis -135 -93

Risikovorsorge -158 -238

Verwaltungsaufwendungen 1.939 1.698

Operatives Ergebnis 685 324

Ergebnis vor Steuern 619 324

Commerzbank-Aktionären zurechenbares Konzernergebnis 366 200




in % Q1 2015 Q4 2014

CET1 (vollständige Anwendung Basel 3) 9,5 9,3

Leverage Ratio (vollständige Anwendung Basel 3) 3,7 3,6



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Diese Ad-hoc-Mitteilung dient Informationszwecken und stellt weder einen Prospekt noch ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren im Sinne der EU-Richtlinie 2003/71/EG dar. Ein Angebot wird ausschließlich auf Basis eines von der COMMERZBANK AG im Zusammenhang mit diesem Angebot zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts erfolgen. Vorbehaltlich der Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird ein solcher Wertpapierprospekt bei der COMMERZBANK AG (Kaiserstraße 16 (Kaiserplatz), 60311 Frankfurt am Main) und auf der Webseite der COMMERZBANK AG unter www.commerzbank.com kostenfrei erhältlich sein. Die Wertpapiere werden ausschließlich auf Grundlage des von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligten Prospekts angeboten.

Diese Ad-hoc-Mitteilung ist kein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nur nach vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der "Securities Act") oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Hierin erwähnte Wertpapiere der COMMERZBANK AG sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den Bestimmungen des U.S. Securities Act oder den Gesetzen des jeweiligen Bundesstaates registriert und dürfen daher nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika angeboten oder verkauft werden, es sei denn sie werden gemäß einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des U.S. Securities Act oder den Gesetzen des jeweiligen Bundesstaates oder im Rahmen einer Transaktion, die nicht Gegenstand dieser Gesetze ist, angeboten und verkauft. Die COMMERZBANK AG beabsichtigt nicht, das Angebot oder einen Teil davon in den Vereinigten Staaten von Amerika zu registrieren oder ein öffentliches Angebot in den Vereinigten Staaten von Amerika durchzuführen. Diese Ad-hoc-Mitteilung ist nur gerichtet an (I) Personen außerhalb des Vereinigten Königreichs oder (II) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in derzeit gültiger Fassung (die "Verordnung") fallen oder (III) "high net worth companies" und andere Personen, die von Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Verordnung erfasst sind und an die sie rechtmäßig gerichtet werden kann (alle solche Personen im Folgenden "Relevante Personen" genannt). Jede Person, die keine Relevante Person ist, darf nicht aufgrund dieser Ad-hoc-Mitteilung oder ihres Inhalts tätig werden oder auf diese vertrauen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Ad-hoc-Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.

Diese Ad-hoc-Mitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen. Dabei handelt es sich um Aussagen, die keine Tatsachen der Vergangenheit beschreiben. Solche Aussagen in dieser Ad-hoc-Mitteilung betreffen die erwartete zukünftige Geschäftsentwicklung der Commerzbank, erwartete Effizienzgewinne und Synergien, erwartete Wachstumsperspektiven und sonstige Chancen für eine Wertsteigerung der Commerzbank sowie die erwarteten zukünftigen finanziellen Ergebnisse, Restrukturierungskosten und sonstige Finanzentwicklungen und -angaben. Diese in die Zukunft gerichteten Aussagen basieren auf aktuellen Erwartungen, Schätzungen und Prognosen des Vorstands. Sie sind von einer Reihe von Annahmen abhängig und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen wesentlich von jenen abweichen, die durch diese in die Zukunft gerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Solche Faktoren sind etwa die Verfassung der Finanzmärkte in Deutschland, in Polen, im sonstigen Europa und in anderen Regionen, in denen die Commerzbank einen erheblichen Teil ihrer Erträge aus dem Wertpapierhandel erzielt und einen erheblichen Teil ihrer Vermögenswerte hält, die Preisentwicklung von Vermögenswerten und Entwicklung von Marktvolatilitäten, insbesondere aufgrund der andauernden europäischen Schuldenkrise, der mögliche Ausfall von Kreditnehmern oder Kontrahenten von Handelsgeschäften, die Umsetzung ihrer strategischen Initiativen zur Verbesserung des Geschäftsmodells, insbesondere die Reduzierung des Public-Finance-Portfolios im Segment Privatkunden, die Verlässlichkeit ihrer Grundsätze, Verfahren und Methoden zum Risikomanagement, Risiken aufgrund regulatorischer Änderungen sowie andere Risiken. In die Zukunft gerichtete Aussagen gelten deshalb nur an dem Tag, an dem sie gemacht werden. Die Commerzbank ist nicht verpflichtet, die in dieser Ad-hoc-Mitteilung enthaltenen, in die Zukunft gerichteten Aussagen periodisch auf den neuesten Stand zu bringen oder abzuändern, um Ereignisse oder Umstände zu reflektieren, die nach dem Datum dieser Ad-hoc- Mitteilung eintreten.




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