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DGAP-Ad-hoc News vom 28.07.2015

HeidelbergCement AG erwirbt 45% der Aktien an der Italcementi S.p.A.

HeidelbergCement AG / Schlagwort(e): Firmenübernahme
28.07.2015 20:32

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die HeidelbergCement AG, Deutschland, ist heute mit der Italmobiliare S.p.A. einen Kaufvertrag über deren rund 45%igen Aktienbesitz an der in Mailand (Italien) börsennotierten Italcementi S.p.A., Italien, eingegangen (der "Aktienkaufvertrag"). Der Erwerbspreis beträgt (vorbehaltlich vertraglicher Kaufpreisreduzierungen) EUR 10,60 pro Italcementi-Aktie und somit insgesamt rund EUR 1,67 Mrd. Italmobiliare S.p.A. wird für einen Teil des Kaufpreises mindestens 7,75 Millionen und höchstens 10,5 Millionen neue Stückaktien der HeidelbergCement AG aus einer noch durchzuführenden Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erwerben und danach mit mindestens 3,96% und höchstens 5,29% am erhöhten Grundkapital der HeidelbergCement AG beteiligt sein.

Der Vollzug des Aktienkaufvertrags steht unter anderem unter der Bedingung der Freigabe der Transaktion durch die Wettbewerbsbehörden insbesondere in Europa und in den USA und wird für 2016 erwartet. Im Falle des Vollzugs des Aktienkaufvertrags wird die HeidelbergCement AG oder eine ihrer Beteiligungsgesellschaften allen übrigen Italcementi-Aktionären ein öffentliches Pflichtangebot (Barangebot) unter italienischem Recht zum Erwerb ihrer Aktien zu dem nach anwendbarem Recht vorgesehenen Preis unterbreiten (das "Pflichtangebot"), der sich Stand heute voraussichtlich auf EUR 10,60 belaufen wird. Sollte sich der bei Vollzug des Aktienkaufvertrags pro Aktie gezahlte Preis durch gewisse im Aktienkaufvertrag vorgesehene Preisanpassungsmechanismen reduzieren, würde sich voraussichtlich auch der im Rahmen des Pflichtangebots zu zahlende Preis entsprechend reduzieren.

Die Finanzierung des Erwerbs ist durch eine Brückenfinanzierung über EUR 4,4 Mrd., die von einem Bankenkonsortium zur Verfügung gestellt wird, gesichert. Die Brückenfinanzierung soll durch die Ausgabe von Anleihen, sowie durch Verwendung des operativen Cashflows und von Erlösen aus Portfoliobereinigungen abgelöst werden.

Heidelberg, den 28. Juli 2015

HeidelbergCement AG
Der Vorstand




Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung wurde lediglich vorgenommen, um den gesetzlichen Mitteilungspflichten der HeidelbergCement AG nach § 15 Abs. 1 WpHG nachzukommen. Das Pflichtangebot wird nur durchgeführt, wenn der Aktienkaufvertrag vollzogen wird. In diesem Fall würden die Bedingungen und weitere das Pflichtangebot betreffende Bestimmungen (nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Consob) in der betreffenden Angebotsunterlage mitgeteilt.

Bestimmte in dieser Bekanntmachung enthaltene Aussagen über den Erwerb der Aktien an der Italcementi S.p.A nach Maßgabe des Aktienkaufvertrags und des Pflichtangebots stellen 'zukunftsgerichtete Aussagen' dar. Diese Aussagen spiegeln die gegenwärtigen Erwartungen des Vorstands hinsichtlich zukünftiger Ereignisse wieder und haben ausschließlich zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung Gültigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen enthalten erhebliche Risiken und Unsicherheiten, sollten nicht als Zusicherung einer künftigen Entwicklung verstanden werden und treffen nicht zwangsläufig richtige Aussagen darüber, ob oder wann bestimmte Ereignisse eintreten werden. Die tatsächliche Entwicklung kann erheblich von der in diesen Aussagen ausdrücklich oder konkludent zum Ausdruck gebrachten Entwicklung abweichen. Diese Aussagen basieren auf Annahmen, die sich als zutreffend oder auch als falsch herausstellen können. Diese Bekanntmachung stellt in keiner Rechtsordnung ein Angebot zum Verkauf oder ein Angebot zum Kauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar.
28.07.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
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              Deutschland
Telefon:      +49 (0)6221 481-0
Fax:          +49 (0)6221 481-13217
E-Mail:       info@heidelbergcement.com
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