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DGAP-Ad-hoc News vom 07.09.2015

KION GROUP AG beschließt weiteren Erwerb eigener Aktien

KION GROUP AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
07.09.2015 12:08

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Wiesbaden, 7. September 2015. Der Vorstand der KION GROUP AG, Wiesbaden (ISIN DE000KGX8881), hat heute beschlossen, von der am 13. Juni 2013 von der Hauptversammlung der Gesellschaft erteilten Ermächtigung zum weiteren Erwerb eigener Aktien für die Ausgabe im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms Gebrauch zu machen. Eine Zustimmung des Aufsichtsrats ist nicht erforderlich.

Der Erwerb erfolgt durch die KION GROUP AG. Die Gesellschaft hält zur Zeit 163.562 eigene Stückaktien. Diese sowie die weiteren zu erwerbenden eigenen Aktien sollen Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zur KION GROUP AG oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen, im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms zum Erwerb angeboten werden können. Dies ist ein nach Hauptversammlungsermächtigung zulässiger Verwendungszweck.
Der Erwerb soll über die Börse erfolgen und in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Art. 4-6 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 (im Folgenden: "Verordnung") durchgeführt werden. Insgesamt sollen in einem Zeitraum vom 10. September 2015 bis zum 15. Oktober 2015 im Rahmen eines Rückkaufprogramms bis zu 70.000 Stückaktien an der KION GROUP AG (das entspricht ca. 0,07 Prozent des Grundkapitals) erworben werden. Das Rückkaufprogramm wird im Auftrag der KION GROUP AG von der Deutsche Bank AG durchgeführt werden, die ihre Entscheidungen über die Ausführung des Erwerbs von Aktien der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von der KION GROUP AG treffen wird. Deutsche Bank AG wird sich gegenüber der KION GROUP AG verpflichten, die Handelsbedingungen gemäß Art. 5 der Verordnung einzuhalten. Unbeschadet der sich daraus ergebenden Beschränkungen darf der gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der Schlusskurse für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten fünf Handelstagen der Frankfurter Wertpapierbörse vor dem Tag des jeweiligen Rückerwerbs um nicht mehr als 10 Prozent über- bzw. um nicht mehr als 20 Prozent unterschreiten.
Die Gesellschaft wird für alle im Rahmen des Rückkaufprogramms ausgeführten Transaktionen jeweils wöchentlich die in Art. 4 Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 der Verordnung genannten Informationen auf ihrer Internetseite (www.kiongroup.com) im Bereich "Investor Relations" bekanntgeben.
Das Rückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.
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