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DGAP-PVR News vom 10.09.2015

Capital Stage AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Capital Stage AG 

10.09.2015 17:20

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Deutschland hat uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 09.09.2015 im Zusammenhang mit der Überschreitung der Schwellen von 10%, 15%, 20% und 25% vom 03.09.2015 über Folgendes informiert:

1. Die Überschreitung der meldepflichtigen Schwellen entstand dadurch, dass die Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH mit der AMCO Service GmbH hinsichtlich der von beiden an der Capital Stage AG gehaltenen Anteile einen Poolvertrag abgeschlossen hat. Für diese Maßnahme mussten weder Eigen- noch Fremdmittel eingesetzt werden.

2. Der Abschluss des genannten Poolvertrages stellt eine Vorbereitungsmaßnahme zur geplanten Neustrukturierung der Beteiligungsverhältnisse dar. Die im Anschluss durchzuführende Investition, die dann vollständig aus Eigenmitteln finanziert wird, dient weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen.
3. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte erworben werden. Eine Erreichung oder Überschreitung weiterer Meldeschwellen ist nicht vorgesehen.
4. Ein Mitglied der Geschäftsführung der Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH ist im Aufsichtsrat der Capital Stage AG vertreten und nimmt dort die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Pflichten und Aufgaben wahr. Eine Einflussnahme auf die dortige Organbesetzung ist nicht beabsichtigt.

5. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Capital Stage AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung sowie die dortige Dividendenpolitik wird nicht angestrebt.



Die Albert Büll Holding GmbH & Co. KG, Hamburg, Deutschland hat uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 09.09.2015 im Zusammenhang mit der Überschreitung der Schwellen von 10%, 15%, 20% und 25% vom 03.09.2015 über Folgendes informiert:

1. Die Überschreitung der meldepflichtigen Schwellen entstand dadurch, dass die Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH, deren Stimmrechte an der Capital Stage AG der Albert Büll Holding GmbH & Co. KG zugerechnet werden, mit der AMCO Service GmbH hinsichtlich der von beiden an der Capital Stage AG gehaltenen Anteile einen Poolvertrag abgeschlossen hat. Für diese Maßnahme mussten weder Eigen- noch Fremdmittel eingesetzt werden.
2. Der Abschluss des genannten Poolvertrages stellt eine Vorbereitungsmaßnahme zur geplanten Neustrukturierung der Beteiligungsverhältnisse dar. Die im Anschluss durchzuführende Investition, die dann vollständig aus Eigenmitteln finanziert wird, dient weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen.
3. Es ist nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
4. Ein Mitglied der Geschäftsführung der Albert Büll Holding GmbH & Co. KG ist im Aufsichtsrat der Capital Stage AG vertreten und nimmt dort die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Pflichten und Aufgaben wahr. Eine Einflussnahme auf die dortige Organbesetzung ist nicht beabsichtigt.

5. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Capital Stage AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung sowie die dortige Dividendenpolitik wird nicht angestrebt.


Die Albert Büll GmbH, Hamburg, Deutschland hat uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 09.09.2015 im Zusammenhang mit der Überschreitung der Schwellen von 10%, 15%, 20% und 25% vom 03.09.2015 über Folgendes informiert:

1. Die Überschreitung der meldepflichtigen Schwellen entstand dadurch, dass die Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH, deren Stimmrechte an der Capital Stage AG der Albert Büll GmbH über die Albert Büll Holding GmbH & Co. KG zugerechnet werden, mit der AMCO Service GmbH hinsichtlich der von beiden an der Capital Stage AG gehaltenen Anteile einen Poolvertrag abgeschlossen hat. Für diese Maßnahme mussten weder Eigen- noch Fremdmittel eingesetzt werden.

2. Der Abschluss des genannten Poolvertrages stellt eine Vorbereitungsmaßnahme zur geplanten Neustrukturierung der Beteiligungsverhältnisse dar. Die im Anschluss durchzuführende Investition, die dann vollständig aus Eigenmitteln finanziert wird, dient weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen.
3. Es ist nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
4. Ein Mitglied der Geschäftsführung der Albert Büll GmbH ist im Aufsichtsrat der Capital Stage AG vertreten und nimmt dort die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Pflichten und Aufgaben wahr. Eine Einflussnahme auf die dortige Organbesetzung ist nicht beabsichtigt.

5. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Capital Stage AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung sowie die dortige Dividendenpolitik wird nicht angestrebt.



Die AMCO Service GmbH, Hamburg, Deutschland hat uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 09.09.2015 im Zusammenhang mit der Überschreitung der 25% Schwelle vom 03.09.2015 über Folgendes informiert:

1. Die Überschreitung der meldepflichtigen Schwelle entstand dadurch, dass die AMCO Service GmbH mit der Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH hinsichtlich der von beiden an der Capital Stage AG gehaltenen Anteile einen Poolvertrag abgeschlossen hat. Für diese Maßnahme mussten weder Eigen- noch Fremdmittel eingesetzt werden.

2. Der Abschluss des genannten Poolvertrages stellt eine Vorbereitungsmaßnahme zur geplanten Neustrukturierung der Beteiligungsverhältnisse dar. Die im Anschluss durchzuführende Investition, die dann vollständig aus Eigenmitteln finanziert wird, dient weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen.
3. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte erworben werden. Eine Erreichung oder Überschreitung weiterer Meldeschwellen ist nicht vorgesehen.
4. Eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs-, und Aufsichtsorganen der Capital Stage AG ist nicht beabsichtigt.
5. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Capital Stage AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung sowie die dortige Dividendenpolitik wird nicht angestrebt.



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