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DGAP-Ad-hoc News vom 17.09.2015

INTERSHOP Communications AG beschließt Kapitalerhöhung

Intershop Communications AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
17.09.2015 19:19

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Jena, 17. September 2015 - Der Vorstand der Intershop Communications AG (ISIN: DE000A0EPUH1) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital um bis zu 5 % des bestehenden Grundkapitals beschlossen. Der Beschluss sieht vor, das Grundkapital von derzeit 30.183.484 Euro auf bis zu 31.683.484 Euro durch die Ausgabe von bis zu 1.500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen. Der Platzierungspreis für die neuen Aktien beträgt 1,10 Euro je Aktie. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2015 gewinnberechtigt.
Die neuen Aktien werden institutionellen Investoren im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens ("Accelerated Bookbuilding") im Rahmen einer Privatplatzierung von der VEM Aktienbank AG, München, angeboten. Die Platzierung beginnt am heutigen 17. September 2015 und wird voraussichtlich morgen, am 18. September 2015, abgeschlossen sein. Die neuen Aktien sollen prospektfrei zum Börsenhandel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassen werden. Die Mittel aus der Kapitalerhöhung wird Intershop für zusätzliche Investitionen in strategische Wachstumsfelder, wie den Ausbau des SaaS-Angebots und der B2B-Lösung, verwenden.


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