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Pressemitteilung vom 12.03.2014

Rundfunkbeitrag: Sixt und ROSSMANN präsentieren eigenes Gutachten

Ergebnis: Mindestens 3,2 Mrd. Euro Mehreinnahmen durch Rundfunkgebühren in laufender Beitragsperiode

Pullach, 12. März 2014 - Sixt, Deutschlands größter Autovermieter, und der Drogeriemarktbetreiber ROSSMANN klagen derzeit vor den Verwaltungsgerichten gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Bereits im November 2012 hatte Rossmann zudem beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine entsprechende Popularklage eingereicht. Für beide Unternehmen erhöhen sich die Rundfunkbeiträge durch die Reform der Rundfunkfinanzierung in erheblichem Umfang.

Zur Untermauerung ihrer Klagen haben Sixt und ROSSMANN gemeinsam ein unabhängiges Gutachten in Auftrag gegeben. Die Studie der DICE Consult Beratungsgesellschaft in Düsseldorf ergab, dass entgegen der bisherigen Angaben die Rundfunkanstalten tatsächlich deutlich höhere Mehreinnahmen erzielen müssten. Autoren sind Prof. Dr. Justus Haucap, Prof. Dr. Hans-Theo Normann, Dipl.-Vw. Volker Benndorf und Dr. Beatrice Pagel.

1,1 Mrd. Euro: Das ist laut KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) die Summe an Mehreinnahmen, die die Reform der Rundfunkfinanzierung den Rundfunkanstalten einbringt.

Das von ROSSMANN und Sixt in Auftrag gegebene Gutachten gelangt zu anderen Ergebnissen als der 19. Bericht der KEF: Selbst bei konservativen Annahmen und zurückhaltender Berechnung ist mit Zusatzeinnahmen von mindestens 3,2 Mrd. Euro in der laufenden Beitragsperiode (2013 bis 2016) für die Rundfunkanstalten zu rechnen, also mindestens 800 Mio. Euro pro Jahr.

Werden jedoch Mehreinnahmen in dieser Höhe tatsächlich nicht erzielt, wäre dies ein Beweis dafür, dass die Reform in der Praxis nicht umgesetzt werden kann. Entweder ist die Reform also aufgrund der Mehreinnahmen oder aufgrund eines Vollzugsdefizits verfassungswidrig.

Die von den Ministerpräsidenten für diese Woche geplante Entscheidung über die Senkung der Rundfunkgebühren schafft keine Abhilfe. Sixt und ROSSMANN fordern daher von den Ministerpräsidenten, dass sie dieses offensichtlich verfassungswidrige Rundfunkfinanzierungssystem durch ein verfassungskonformes und gerechteres System zu ersetzen.

Interessierte Journalisten finden das Gutachten unter: www.rossmann.de/rundfunkbeitrag


Weitere Informationen:
DIRK ROSSMANN GmbH
Presseabteilung
Tel.: 0049 - 5139/898-4444 / -4440 / -4044
dialog(at)rossmann.de
www.rossmann.de/presse

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