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DGAP-Ad-hoc News vom 19.11.2015

Intertainment AG: Intertainment AG beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre

Intertainment AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Kapitalerhöhung
19.11.2015 20:20

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


München, den 19.11.2015 - Der Vorstand der Intertainment AG, München, hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital um bis zu 1.000.000,00 Euro beschlossen. Die Kapitalerhöhung dient der Stärkung der Eigenkapitalsituation und der Deckung des Liquiditätsbedarfs der Gesellschaft sowie dem Wiederaufbau des operativen Geschäfts.

Angeboten werden danach bis zu 1.000.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie. Der Bezugspreis beträgt 1,00 Euro je Aktie; das Bezugsverhältnis beträgt 16:1. Damit wird das Grundkapital der Gesellschaft von 15.296.853,00 Euro gegen Bareinlagen um einen Betrag von bis zu 1.000.000,00 Euro auf insgesamt bis zu 16.296.853,00 Euro erhöht. Die neuen Aktien werden ab dem 01. Januar 2015 gewinnberechtigt sein und sollen nach Durchführung der Kapitalerhöhung zum Handel im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden.
Die Bezugsfrist beginnt voraussichtlich am Montag, den 30. November 2015 und endet voraussichtlich am Montag, den 14. Dezember 2015. Ein börslicher Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte findet nicht statt. Ein Zu- oder Verkauf von Bezugsrechten über die Börse ist daher nicht möglich. Zwei Ankeraktionäre haben bereits Zeichnungsgarantien über bis zu insgesamt 1.000.000,00 Euro abgegeben.

Die Kapitalerhöhung wird von der BankM - Repräsentanz der biw Bank für Investments und Wertpapiere AG, Willich, betreut. Einzelheiten zu der Kapitalerhöhung und den Bedingungen für den Bezug neuer Aktien sind dem Bezugsangebot zu entnehmen, das voraussichtlich ab dem kommenden Donnerstag, den 26. November 2015, im Bundesanzeiger veröffentlicht sein wird.


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