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DGAP-News News vom 24.02.2016

Hypoport AG: Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003

DGAP-News: Hypoport AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

2016-02-24 / 18:00
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Pressemitteilung

Aktienrückkauf

Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG)
Nr. 2273/2003

Berlin, 24. Februar 2016: Der Vorstand der Hypoport AG hat am 12. Februar 2016 beschlossen, bis zu 60.000 eigene Aktien ausschließlich über die Börse zurückzukaufen. Das zulässige Rückkaufvolumen ist für die Dauer des Aktienrückkaufprogramms auf maximal 5.000 Aktien pro Tag festgelegt. Der Höchstpreis je Aktie ist auf 65,00 Euro zzgl. Nebenkosten festgelegt.

Zweck des Programms sind die Bedienung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen sowie sonstige Formen der Zuteilung von Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft und des Hypoport-Konzerns. Der Aktienrückkauf erfolgt in Ausübung der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 12. Juni 2015 zum Erwerb eigener Aktien. Der Aufsichtsrat hat dem Aktienrückkaufprogramm zugestimmt. Der Aktienrückkauf soll am 25. Februar 2016 beginnen und spätestens zum 09. Juni 2016 beendet sein.

Der Rückkauf der Aktien wird nach Maßgabe der Safe-Harbor-Regelungen gemäß § 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) in Verbindung mit den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 (nachfolgend: EU-VO) erfolgen. Der Rückkauf wird im Auftrag und für Rechnung der Hypoport AG durch Einschaltung eines unabhängigen Kreditinstitutes erfolgen. Das Kreditinstitut muss den Erwerb der Hypoport-Aktien in Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen durchführen und die Bestimmungen der Hauptversammlungs-ermächtigung einhalten.

Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Hypoport AG gemäß EU-VO unabhängig und unbeeinflusst von der Hypoport AG. Die Hypoport AG wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen. Das Kreditinstitut darf laut EU-VO bei der Kaufpreisbestimmung den Kurs des letzten an der betreffenden Börse unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) den des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf der betreffenden Börse nicht überbieten. Des Weiteren darf das Kreditinstitut laut Ermächtigung der Hauptversammlung den durchschnittlichen Xetra-Schlusskurs an den jeweils dem Erwerb vorangegangenen fünf Handelstagen um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten.

Das Kreditinstitut darf laut EU-VO an einem Tag nicht mehr als 25 Prozent des durchschnittlichen täglichen Tagesumsatzes der Hypoport-Aktie an der Börse, an welcher der Kauf erfolgt, erwerben. Das durchschnittliche Handelsvolumen ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen
Handelsvolumen im Monat vor Veröffentlichung des Programms.

Der Vorstand der Hypoport AG kann das Aktienrückkaufprogramm jederzeit aussetzen und - unter Beachtung der rechtlichen Bestimmungen - wieder aufnehmen lassen.

Die Hypoport AG wird über die durchgeführten Transaktionen gemäß EU-VO regelmäßig auf der Internetseite http://www.hypoport.de/investorrelations.html berichten.


Über die Hypoport AG
Der Hypoport-Konzern ist ein technologiebasierter Finanzdienstleister. Das Geschäftsmodell basiert auf den drei voneinander profitierenden Geschäftsbereichen Institutionelle Kunden, Privatkunden und Finanzdienstleister. In allen drei Geschäftsbereichen befasst sich der Hypoport-Konzern mit dem Vertrieb von Finanzdienstleistungen, ermöglicht oder unterstützt durch Finanz-Technologie (FinTech).
Die Europace AG, ein 100%iges Tochterunternehmen von Hypoport, entwickelt und betreibt mit dem internetbasierten Finanzmarktplatz EUROPACE die größte deutsche Plattform für Immobilienfinanzierungen, Bausparprodukte und Ratenkredite. Ein voll integriertes System vernetzt mehr als 350 Partner aus den Bereichen Banken, Versicherungen und Finanzvertriebe. Mehrere tausend Nutzer wickeln monatlich etwa 35.000 Transaktionen mit einem Volumen von rund 4 Mrd. Euro pro Monat über EUROPACE ab. Das Hypoport Tochterunternehmen Dr. Klein & Co. AG ist ein internetbasierter und unabhängiger Finanzvertrieb. 
Die Dr. Klein Spezialisten beraten Privatkunden ganzheitlich in den Bereichen Immobilienfinanzierung, Versicherung und Vorsorge. Schon seit 1954 ist die Dr. Klein & Co. AG wichtiger Finanzdienstleistungspartner der Wohnungswirtschaft und von gewerblichen Immobilieninvestoren. Die Hypoport AG hat ihren Sitz in Berlin, beschäftigt über 500 Mitarbeiter und ist an der Deutschen Börse im Prime Standard gelistet. Ende 2015 wurde Hypoport in den SDAX aufgenommen.


Kontakt:
Christian Würdemann
Investor Relations

Hypoport AG
Klosterstraße 71
D-10179 Berlin

Tel.: +49 (0) 30 / 4 20 86 - 1920
Fax: +49 (0) 30 / 4 20 86 - 281920
E-Mail: ir@hypoport.de
Internet: www.hypoport.de
Twitter: http://twitter.com/Hypoport


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