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DGAP-News News vom 28.04.2016

Steilmann SE: Antrag auf Wechsel vom Prime Standard in den General Standard
DGAP-News: Steilmann SE / Schlagwort(e): Zulassungsantrag
2016-04-28 / 16:35
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Corporate News / Presseinformation


Steilmann SE: Antrag auf Wechsel vom Prime Standard in den General Standard


Bergkamen, 28. April 2016 - Die Aktien der Steilmann SE (ISIN DE000A14KR50) sind ge-genwärtig zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes der Frankfurter Wertpa-pierbörse mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen.
Der Vorstand hat sich, mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, soeben ent-schlossen, den Widerruf der Zulassung zum Börsenhandel im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen; die Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard) soll unberührt bleiben.
Der Widerruf der Zulassung wird mit Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung der Wi-derrufsentscheidung im Internet (www.deutsche-boerse.com) der Börsengeschäftsführung wirksam.
Der Wechsel des Börsensegments dient der Befreiung von dem mit der Börsennotierung im Prime Standard verbundenen Zusatzaufwand.

Steilmann SE
Der Vorstand 




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Sprache: Deutsch Unternehmen: Steilmann SE Industriestraße 42 59192 Bergkamen Deutschland Telefon: +49 (0)23 89 783-0 Fax: +49 (0)23 89 783-112 E-Mail: info@steilmann-se.com Internet: www.steilmann-se.com ISIN: DE000A14KR50, DE000A1PGWZ2, DE000A14J4G3, DE000A12UAE0 WKN: A14KR5, A1PGWZ, A14J4G, A12UAE Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange  
   
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