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Beate Uhse Aktiengesellschaft

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DGAP-Ad-hoc News vom 06.07.2016

Beate Uhse Aktiengesellschaft: Anleihegläubigerversammlung bestellt gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger und ermächtigt ihn zur Verhandlung über ein Restrukturierungskonzept

Beate Uhse Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Anleihe
06.07.2016 15:21

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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WPHG

Beate Uhse AG: Anleihegläubigerversammlung bestellt gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger und ermächtigt ihn zur Verhandlung über ein Restrukturierungskonzept

Beschlussfähigkeitsquorum für weitere Tagesordnungspunkte nicht erreicht
Hamburg, 06.07.2016. Auf der heutigen 2. Anleihegläubigerversammlung der Beate Uhse AG waren 20,93 % der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten. Deshalb war die Anleihegläubigerversammlung nur für den Tagesordnungspunkt 2 (Bestellung eines gemeinsamen Vertreters) beschlussfähig.

Die Anleihegläubigerversammlung hat mit einer Mehrheit von 77,98 % dem Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 2 in der Fassung des Gegenantrags zugestimmt, der von den durch die Robus Capital Management Ltd. vertretenen Anleihegläubigern in der Versammlung gestellt wurde.
Die Beschlussfassung sieht insbesondere folgende Punkte vor:
- Die One Square Advisory Services GmbH, München, ist zum gemeinsamen     Vertreter aller Anleihegläubiger bestellt.

- Der gemeinsame Vertreter ist ermächtigt, mit der Beate Uhse AG ein Sanierungskonzept zu erarbeiten, das anschließend der Anleihegläubigerversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen ist. Der gemeinsame Vertreter ist für den Zeitraum bis zur Beschlussfassung über ein Sanierungskonzept, längstens aber bis 31. Oktober 2016, ermächtigt, Zinszahlungen namens der Anleihegläubiger einzufordern und     Kündigungsrechte auszusetzen.

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Suhrenkamp 59     
22335 Hamburg    
Tel. +49(0)40 5555 08 320   
anleihe@beate-uhse.de


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