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VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT

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DGAP-PVR News vom 07.07.2016

VOLKSWAGEN AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

VOLKSWAGEN AG 

07.07.2016 16:49

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT

Veröffentlichung nach § 27a Abs. 2 Wertpapierhandelsgesetz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Veröffentlichung gemäß § 27a Abs. 2 WpHG
Mitteilung gem. § 27a Abs. 1 WpHG

Die Familie WP Holding GmbH mit Sitz in Salzburg, Österreich, hat der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg, Deutschland, am 7. Juli 2016 - und unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung von Dr. Wolfgang Porsche, Dr. Dr. Christian Porsche, Dipl.-Design. Stephanie Porsche- Schröder, Ferdinand Rudolf Wolfgang Porsche und Felix Alexander Porsche vom 16. Juni 2016 - gemäß § 27a Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:
'Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von Aktien durch die Mitteilende zurückzuführen, sondern auf eine erstmalige Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien, die von einem Tochterunternehmen der Mitteilenden gehalten werden (§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG).
1) Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)
a) Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung strategischer Ziele.

b) Die Mitteilende beabsichtigt derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

c) Die Mitteilende strebt derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an.
d) Die Mitteilende strebt derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
2) Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet.'
Wolfsburg, den 7. Juli 2016

VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT
Der Vorstand



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