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DGAP-Ad-hoc News vom 10.01.2017

VOLKSWAGEN AG: Volkswagen AG informiert
VOLKSWAGEN AG / Schlagwort(e): Sonstiges

10.01.2017 / 19:40 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Die Volkswagen AG bestätigt, dass sie sich in fortgeschrittenen Gesprächen mit dem US amerikanischen Justizministerium (Department of Justice) sowie der US-amerikanischen Zollbehörde (U.S. Customs and Border Protection) befindet. Ziel der Gespräche ist der Abschluss von Vergleichsvereinbarungen über die Beilegung bestimmter strafrechtlicher Untersuchungen und bestimmter zivilrechtlicher Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit der Dieselthematik in den USA.
Die Volkswagen AG bestätigt zudem Marktgerüchte, dass die Gesellschaft einen konkreten Vergleichsentwurf mit den genannten US-Behörden ausgehandelt hat, der Bußgeld- und Strafzahlungen in einer Gesamthöhe von rund USD 4,3 Mrd. sowie Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Compliance- und Kontrollsysteme einschließlich der Bestellung einer unabhängigen Aufsichtsperson (Independent Monitor) für die kommenden drei Jahre vorsieht. Teil dieses Vergleichsentwurfs ist auch ein Schuldanerkenntnis (Guilty Plea) in Bezug auf bestimmte U.S.-amerikanische Strafvorschriften sowie eine Beschreibung der Fakten (Statement of Facts), auf deren Grundlage die Strafzahlungen zu leisten sind.
Der tatsächliche Abschluss des Vergleichs steht jedoch noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Volkswagen AG sowie der Zustimmung der Organe weiterer betroffener Konzerngesellschaften. Die zuständigen Gremien werden sich mit der Sache kurzfristig befassen, möglicherweise noch im Laufe des heutigen 10. bzw. morgigen 11. Januar 2017. Eine tatsächliche Vergleichsvereinbarung steht zudem noch unter dem Vorbehalt der Ausfertigung durch die zuständigen US-Behörden sowie der Genehmigung durch die zuständigen US-Gerichte. Kommt es zu dem Vergleich, werden die Zahlungsverpflichtungen voraussichtlich zu einem die bestehenden Rückstellungen übersteigenden finanziellen Aufwand führen. Wie hoch die Belastung für das Jahresergebnis 2016 konkret sein wird, hängt von einer Reihe weiterer Faktoren ab und lässt sich derzeit noch nicht bestimmen.



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