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Wüstenrot & Württembergische AG

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Pressemitteilung vom 24.02.2017

Original-Research: WÜSTENROT & WÜRTTEMBERGISCHE (von Montega AG)

Original-Research: WÜSTENROT & WÜRTTEMBERGISCHE - von Montega AG
Einstufung von Montega AG zu WÜSTENROT & WÜRTTEMBERGISCHE
Unternehmen: WÜSTENROT & WÜRTTEMBERGISCHE
ISIN: DE0008051004

Anlass der Studie: Update
Empfehlung: Kaufen
seit: 24.02.2017
Kursziel: 25,00
Kursziel auf Sicht von: 12 Monaten
Letzte Ratingänderung: -
Analyst: Frank Biller, CFA

BGH-Urteil zur Kündigung zuteilungsreifer Bausparverträge stützt Ertragslage der Bausparkasse
 
Hintergrund: Am vergangenen Dienstag urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) letztinstanzlich über die Rechtmäßigkeit der Kündigung von Bausparverträgen, die seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind und bei denen die Sparsumme voll eingezahlt wurde bzw. eine Übersparung besteht. Die betroffenen Altverträge wiesen eine deutlich über dem Marktniveau liegende Verzinsung auf.
 
Aufgrund der Verfestigung des Niedrigzinsumfelds und des einhergehenden hohen Ertragsdrucks sind die Bausparkassen vor ca. drei Jahren dazu übergegangen, entsprechende Altverträge zu kündigen. In dem konkreten Verfahren ging es um die Verträge zweier Kunden, die 1978 und 1999 abgeschlossen worden sind. Wüstenrot sah bei diesen Verträgen den ursprünglichen Vertragszweck nicht mehr erfüllt. Das Kündigungsrecht wurde aus dem BGB abgeleitet. Demnach seien auch Bausparverträge in der Sparphase als Darlehen zu behandeln und bei Zuteilungsreife nach Ablauf von zehn Jahren unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten kündbar.  
Urteil: Der BGH ist im Wesentlichen der Argumentation von Wüstenrot gefolgt und bestätigte die Rechtmäßigkeit der Kündigung entsprechender Altverträge durch die Bausparkassen. Zwar liegt die schriftliche Begründung des Urteils noch nicht vor, aber eine Revision halten wir für sehr unwahrscheinlich. Die Rechtsprechung hat Signalwirkung für alle laufenden vergleichbaren Verfahren. Die gängige Praxis der Kündigung der Verträge dürfte Wüstenrot ebenso wie andere Bausparkassen fortsetzen. Die sich daraus ergebende Entlastung des Zinsaufwandes stützt die Ertragslage der Bausparkasse. Bedeutende Ergebniseffekte aus dem Ausgang des Verfahrens ergeben sich darüber hinaus nicht.
 
Prognosen: Durch die Entscheidung des BGHs ist ein signifikantes Prognoserisiko für unsere Schätzungen weggefallen. Vor diesem Hintergrund bestätigen wir diese. Mit Vorlage des Geschäftsberichts 2016 am 31. März erwarten wir eine Guidance für das laufende Jahr. Obwohl diese konservativ ausfallen dürfte, sollte der Ausblick unsere Erwartungen untermauern.  
Fazit: Mit dem Urteil des BGHs hat sich ein wichtiger thematischer Belastungsfaktor positiv aufgelöst. Der Fokus dürfte sich nun wieder verstärkt auf die attraktive Bewertung der Aktie richten. Wir bestätigen die Kaufempfehlung bei einem unveränderten Kursziel von 25,00 Euro.  
 
+++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS / HAFTUNGSAUSSCHLUSS unter http://www.montega.de +++  
Über Montega:
 
Die Montega AG zählt zu den größten unabhängigen Research-Häusern in Deutschland. Zum Coverage-Universum des Hamburger Unternehmens gehören eine Vielzahl von Small- und MidCaps aus unterschiedlichsten Sektoren. Montega unterhält umfangreiche Kontakte zu institutionellen Investoren, Vermögensverwaltern und Family Offices mit dem Fokus 'Deutsche Nebenwerte' und zeichnet sich durch eine aktive Pressearbeit aus. Die Veröffentlichungen der Analysten werden regelmäßig von der Fach- und Wirtschaftspresse zitiert. Neben der Erstellung von Research-Publikationen gehört die Organisation von Roadshows, Fieldtrips und Sektorkonferenzen zum Leistungsspektrum der Montega AG.

Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: http://www.more-ir.de/d/14797.pdf

Kontakt für Rückfragen
Montega AG - Equity Research
Tel.: +49 (0)40 41111 37-80
web: www.montega.de
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Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.