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HolidayCheck Group AG

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DGAP-CMS News vom 27.02.2017

HolidayCheck Group AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
HolidayCheck Group AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 der Verordnung (EU) 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 - 11. Zwischenmeldung

27.02.2017 / 16:06
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 der Verordnung (EU) 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Erwerb eigener Aktien - 11. Zwischenmeldung

Im Zeitraum vom 20. Februar 2017 bis einschließlich 26. Februar 2017 wurden insgesamt Stück 39.456 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der HolidayCheck Group AG erworben, dessen Rückkaufbeginn mit Bekanntmachung vom 08. November 2016 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 für den 18. November 2016 mitgeteilt wurde.

Das Gesamtvolumen der im Zeitraum vom 20. Februar 2017 bis einschließlich 26. Februar 2017 täglich zurückgekauften Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse sind wie folgt:
Datum Anzahl Aktien (Stück) Volumengewichteter Durchschnittskurs                                        (EUR)
20.02.2017  12.612                     2,60617
21.02.2017  0                          0,00000
22.02.2017  9.954                      2,57631
23.02.2017  10.925                     2,59113
24.02.2017  5.965                      2,57701

Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 'Datum erster Kauf' bis einschließlich 'Datum letzter Kauf' erworbenen Aktien beläuft sich somit auf Stück 416.012 Aktien.
Der Erwerb der Aktien erfolgte durch eine von der HolidayCheck Group AG beauftragte Bank ausschließlich über die Börse über das XETRA- Handelssystem.

Weitere Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der HolidayCheck Group AG veröffentlicht (www.holidaycheckgroup.com/investor- relations/aktienrueckkauf).

München, den 27. Februar 2017

HolidayCheck Group AG

Der Vorstand




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     Sprache:        Deutsch
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