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DGAP-Ad-hoc News vom 09.03.2017

MOBOTIX AG: Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen

MOBOTIX AG / Schlagwort(e): Rechtssache

09.03.2017 / 18:48 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Winnweiler-Langmeil, 9. März 2017. Der MOBOTIX AG ist heute zur Kenntnis gelangt, dass drei Aktionäre gegen die in der Hauptversammlung der MOBOTIX AG vom 12. Januar 2017 gefassten Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6, d.h. insbesondere gegen den Beschluss zur Thesaurierung des Bilanzgewinns zum 30. September 2016 (Tagesordnungspunkt 2) und zur Neuwahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern (Tagesordnungspunkt 6), beim Landgericht Kaiserslautern Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage eingereicht haben. Nach der Zustellung der Klage wird die MOBOTIX AG die Klage prüfen und die erforderlichen rechtliche Schritte einleiten.


09.03.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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