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DGAP-CMS News vom 02.05.2017

Software AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Software AG / Software AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien - 7. Zwischenmeldung
02.05.2017 / 13:07
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Software AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien - 7. Zwischenmeldung
Darmstadt, 2. Mai 2017

Im Zeitraum vom 24. April 2017 bis einschließlich 28. April 2017 hat die Software AG insgesamt Stück 350.707 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 10. März 2017 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:

Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR) 24. April 2017 30.432 40,133275 25. April 2017 80.224 41,154605 26. April 2017 74.551 40,491293 27. April 2017 79.000 40,564734 28. April 2017 86.500 40,532779


Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 13. März 2017 bis einschließlich 28. April 2017 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 1.767.870 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Software AG erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Software AG beauftragte Bank.

Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Software AG veröffentlicht unter der Rubrik Investor Relations (www.softwareag.com/investoren).




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