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DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft

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DGAP-Ad-hoc News vom 02.05.2017

DEAG beabsichtigt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals

DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

02.05.2017 / 21:04 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Ad-hoc Meldung - Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

DEAG beabsichtigt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals

"NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, JAPAN UND AUSTRALIEN"

Berlin, 02. Mai 2017 - Der Vorstand der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft ("DEAG" bzw. "Gesellschaft"), Berlin (ISIN DE000A0Z23G6, WKN A0Z23G) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht aus genehmigtem Kapital beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 16.353.334,00 soll um bis zu EUR 2.044.089,00 auf bis zu EUR 18.397.423,00 durch Ausgabe von bis zu 2.044.089 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie (die "Neuen Aktien") erhöht werden. Die Neuen Aktien sind vom 01. Januar 2016 an gewinnberechtigt.

Die Neuen Aktien sollen von der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Frankfurt am Main, mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der DEAG im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts zum Bezugspreis von EUR 2,40 je neuer Neuer Aktie im Verhältnis 8:1 zum Bezug anzubieten. Das heißt, jeweils acht bestehende Aktien der Gesellschaft berechtigen zum Bezug von einer Neuen Aktie.

DEAG beabsichtigt, den erwarteten Bruttoemissionserlös in Höhe von bis zu 5 Millionen Euro zur Finanzierung der geplanten Erweiterung des Geschäfts in Großbritannien sowie zur Finanzierung des weiteren Wachstums des DEAG-Konzerns zu verwenden.

Die Frist zum Bezug der Neuen Aktien beginnt voraussichtlich am 5. Mai 2017 und endet voraussichtlich am 22. Mai 2017 um 12:00 Uhr. Die Bezugsrechte (ISIN DE000A2E4TE2 / WKN A2E 4TE) für die Neuen Aktien werden in der Zeit vom 5. Mai 2017 bis zum 18. Mai 2017 (jeweils einschließlich) im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.

Neue Aktien, die zum Ablauf des Bezugsangebots nicht aufgrund des Bezugsangebots bezogen wurden, werden im Rahmen einer Privatplatzierung qualifizierten Anlegern in der Bundesrepublik Deutschland und in ausgewählten anderen Jurisdiktionen außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika nach Maßgabe von Regulation S des U.S. Securities Act 1933 in der jeweils gültigen Fassung sowie außerhalb von Kanada, Japan und Australien zum Erwerb angeboten. Der Platzierungspreis entspricht mindestens dem Bezugspreis.

Die neuen Aktien sollen prospektfrei zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen und voraussichtlich am 26. Mai 2017 in den Handel einbezogen werden.

Die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung können dem voraussichtlich am 4. Mai 2017 im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) sowie auf der Internetseite der DEAG (www.deag.de) veröffentlichten Bezugsangebot entnommen werden.

Mitteilende Personen: Prof. Peter L.H. Schwenkow (CEO), Christian Diekmann (COO), Detlef Kornett (CMO), Ralph Quellmalz (CFO)

Wichtige Hinweise

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Das Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf Basis eines zu veröffentlichenden Bezugsangebots. Das vollständige Bezugsangebot wird voraussichtlich am Donnerstag, 04. Mai 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Diese Veröffentlichung stellt insbesondere weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Aktien der DEAG sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung registriert und werden in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft noch zum Kauf angeboten.

DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft
Der Vorstand

+++ Ende der Ad-Hoc-Mitteilung +++


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