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DGAP-CMS News vom 12.06.2017

Allianz SE / Bekanntmachung nach Art.5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien
Allianz SE / Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
12.06.2017 / 17:25
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München, 12. Juni 2017

Im Zeitraum vom 06.Juni 2017 bis einschließlich 09. Juni 2017 hat die Allianz SE insgesamt Stück 290.983 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 16. Februar 2017 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.

Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft: Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR)

06.06.2017 150.874 171,9579
07.06.2017  67.500 171,3054
08.06.2017  49.599 172,1122
09.06.2017  23.010 173,4850

Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 17. Februar 2017 bis einschließlich 09. Juni 2017 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 8.810.843 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Allianz SE beauftragte Bank.

Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com).




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