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DGAP-Ad-hoc News vom 20.10.2017

CR Capital Real Estate AG: Bekanntmachung über eine Kapitalherabsetzung gem. §§222 ff. AktG

CR Capital Real Estate AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Immobilien
CR Capital Real Estate AG: Bekanntmachung über eine Kapitalherabsetzung gem. §§222 ff. AktG

20.10.2017 / 10:49 CET/CEST
Korrektur einer Insiderinformation gem. Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von acht eigenen Aktien und über eine ordentliche Kapitalherabsetzung gem. §§ 222 ff. AktG

Die ordentliche Hauptversammlung der CR Capital Real Estate AG (nachfolgend auch die "Gesellschaft") vom 15. August 2017 hat unter anderem beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 18.783.778,00, eingeteilt in 18.783.778 Stückaktien zum Zwecke der Schaffung einer freien Kapitalrücklage um EUR 16.905.401,00 auf EUR 1.878.377,00, eingeteilt in 1.878.377 auf den Inhaber lautende Stückaktien herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG). Sie wird in der Weise durchgeführt, dass acht Aktien aus dem Bestand der Gesellschaft eingezogen und von den übrigen 18.783.770 Aktien jeweils 10 auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautende Stückaktie zusammengelegt werden.

Der Vorstand wird ermächtigt, über die weiteren Einzelheiten der Durchführung des Beschlusses mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu entscheiden. Der Beschluss über die Herabsetzung des Grundkapitals und die entsprechende Satzungsänderung wurden am 04. Oktober 2017 in das Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen und sind damit wirksam.

Die Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 10:1 erfolgt mit Wirkung zum Ablauf des 23. Oktober 2017. Soweit Aktionäre jedoch einen nicht durch 10 teilbaren Bestand an Aktien haben, gilt für die sich darauf ergebenden Teilrechte (Aktienspitzen) das unten Gesagte.

Die konvertierten Stückaktien der Gesellschaft sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Gesellschaft an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt. Der bisherige Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der Gesellschaft bleibt unverändert.

Mit Wirkung zum 24. Oktober 2017 erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der Gesellschaft im Verhältnis 10:1 im Basic Standard der Frankfurter Wertpapierbörse. Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 19. Oktober 2017.

Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Gesellschaft nach dem Stand vom 23. Oktober 2017, abends, umbuchen. An die Stelle von 10 (zehn) Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN: DE000A0WMQ53) tritt eine (1) konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN: DE000A2GS625).

Soweit ein Aktionär einen nicht durch 10 teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen (ISIN: DE000A2GSUH6) eingebucht.

Eine Arrondierung zu Vollrechten (sog. Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsauftrag voraus. Die Aktionäre der Gesellschaft werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend,
spätestens jedoch bis zum 03. November 2017 wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen (ISIN: DE000A2GSUH6) bemühen. Die Regulierungsfrist endet am 08. November 2017.

Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Abs. § AktG oder freihändig vorgenommen werden. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Gesellschaft sind nicht vorgesehen.

Die Preisfeststellung der konvertierten Stückaktien aus der Kapitalherabsetzung (ISIN: DE000A2GS625) im Basic Standard der Frankfurter Wertpapierbörse ist für den 24. Oktober 2017 vorgesehen.

Berlin, am 19. Oktober 2017

CR Capital Real Estate AG


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