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DGAP-Ad-hoc News vom 05.01.2018

Deutsche Bank AG: Deutsche Bank beziffert erwartete Auswirkungen der US-Steuerreform und nennt Eckdaten zum Ergebnis im vierten Quartal 2017

Deutsche Bank AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Deutsche Bank AG: Deutsche Bank beziffert erwartete Auswirkungen der US-Steuerreform und nennt Eckdaten zum Ergebnis im vierten Quartal 2017

05.01.2018 / 16:04 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die Deutsche Bank AG (XETRA: DBKGn.DE/ NYSE: DB) erwartet, dass die US-amerikanische Steuerreform ("Tax Cuts and Jobs Act") das Konzernergebnis nach IFRS im vierten Quartal 2017 mit rund 1,5 Milliarden Euro belasten wird. Grund dafür sind nicht zahlungswirksame Bewertungsanpassungen bei latenten Steueransprüchen in den USA (Deferred Tax Assets, DTA). Diese Anpassungen spiegeln die geschätzten bilanziellen Folgen einer niedrigeren Körperschaftsteuer wider. Der für das US-Geschäft der Deutschen Bank relevante Körperschaftsteuersatz sinkt von 35 Prozent auf 21 Prozent.
 
Aufgrund der steuerlichen Effekte erwartet die Deutsche Bank für das Gesamtjahr 2017 einen geringen Verlust nach Steuern auf IFRS-Basis. Die Neubewertung der latenten Steueransprüche in den USA dürfte die harte Kernkapitalquote (CET 1) um rund 0,1 Prozentpunkte reduzieren. Auswirkungen auf die Fähigkeit der Deutschen Bank, die fälligen Zahlungen auf bestimmte Nachranganleihen (Additional Tier 1) zu leisten, werden nicht erwartet.
 
Die Senkung der US-Körperschaftsteuer auf 21 Prozent zum 1. Januar 2018 dürfte außerdem dazu führen, dass die durchschnittliche effektive Steuerquote des Deutsche-Bank-Konzerns am unteren Ende der zuvor genannten Bandbreite von 30 bis 35 Prozent liegen wird, wenn man von der aktuellen Zusammensetzung des zu versteuernden Ergebnisses ausgeht.
 
Mit der Steuerreform wird auch eine so genannten Base Erosion and Anti-Abuse Tax (BEAT) eingeführt. Vorbehaltlich einer eingehenden Prüfung der Folgen und der noch zu erwartenden Klarstellungen und Hinweise zur Interpretation geht die Deutsche Bank derzeit nicht davon aus, dass die BEAT ihre Steuerquote auf lange Sicht wesentlich beeinflussen wird.
 
Die Deutsche Bank weist außerdem darauf hin, dass die Bedingungen im Wertpapierhandel im vierten Quartal 2017 von einer geringen Volatilität an den Finanzmärkten gekennzeichnet waren und die Kunden in wichtigen Geschäftsbereichen wenig gehandelt haben. Die Erträge aus dem Handel mit festverzinslichen Wertpapieren, Währungen und Aktien sowie dem Finanzierungsgeschäft dürften daher im vierten Quartal etwa 22 Prozent geringer ausfallen als im entsprechenden Vorjahreszeitraum, wenn man jeweils von forderungsbezogenen Bewertungsanpassungen (DVA) absieht.
 
Obwohl die Deutsche Bank ein positives Vorsteuerergebnis für das Gesamtjahr erwartet, rechnet sie mit einem Vorsteuerverlust im vierten Quartal, unabhängig von höheren Aufwendungen für Restrukturierung, Abfindungen und Rechtsfälle, die das Quartalsergebnis insgesamt mit etwa 0,5 Milliarden Euro belasten dürften. Die Gründe dafür sind das schwache Ertragsumfeld, höhere bereinigte Kosten [1] , die voraussichtlich in etwa auf dem Niveau des Vorjahreszeitraums liegen werden, sowie ein Verlust aus dem kürzlich bekanntgegebenen Verkauf des Privat- und Firmenkundengeschäfts in Polen.
 
Die vorläufigen Ergebnisse für das vierte Quartal und das Gesamtjahr 2017 wird die Deutsche Bank am 2. Februar 2018 veröffentlichen.
 

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[1]
Die Deutsche Bank definiert "bereinigte Kosten" als zinsunabhängige Aufwendungen ohne Abschreibungen auf den Firmenwert und andere immaterielle Vermögenswerte sowie ohne Kosten für Rechtsfälle, Restrukturierungen und Abfindungen. Weitere Informationen dazu finden sich im Zwischenbericht zum 30. September 2017 unter der Überschrift "Sonstige Informationen: Nicht nach IFRS ermittelte finanzielle Messgrößen".



Kontakt: Monika Schaller, Tel. 069 / 910 48098

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