IR-Center Handelsblatt
Unternehmenssuche:

SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB

News Detail

DGAP-News News vom 15.01.2018

SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: Sieg in Sachen Nordcapital Bulkerflotte gegen Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG

DGAP-News: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB / Key word(s): Corporate Action/Legal Matter

15.01.2018 / 14:46
The issuer is solely responsible for the content of this announcement.


Nordcapital Bulkerflotte: Rechtanwälte Schirp & Partner erwirken Urteil gegen Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG

Hoffnungsschimmer für weitere Geschädigte; aber Achtung: Verjährung droht!

 

Das Emissionshaus Nordcapital legte den Schiffsfonds Bulkerflotte 1 - mit einer geplanten Flotte von 12 Massengutfrachtern (Bulker) des Typs "Supramax" - im Jahr 2008 auf. Tatsächlich konnte nicht genügend Eigenkapital eingesammelt werden, woraufhin lediglich 8 Bulker in Betrieb genommen wurden. Der Fonds befindet sich in großen Schwierigkeiten, die Anleger haben einen Großteil ihres Einsatzes verloren. Der Vertrieb der Fondsbeteiligungen lief exklusiv über die Deutsche Bank AG sowie die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG. Dem Kläger wurde diese Beteiligung als solides und aussichtsreiches Investment empfohlen, das - angeblich - zur Altersvorsorge geeignet sei.

Die 18. Zivilkammer des Landgericht Frankfurt am Main entschied mit Urteil vom 9. Januar 2018, dass die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG dem Kläger den ihm entstandenen Schaden ersetzen muss. Zur Urteilsbegründung führt das Gericht aus: "Eine sichere, nicht risikobehaftete Kapitalanlage war die Beteiligung an diesem Fonds unstreitig nicht, weshalb auch insoweit eine Pflichtverletzung durch die Beklagte vorliegt."

Die beklagte Bank muss dem Kläger seinen Kapitaleinsatz nebst Agio abzüglich der bereits erhaltenen Ausschüttungen erstatten und die Beteiligung zurücknehmen. Darüber hinaus muss die Bank den Kläger vom Nachhaftungsrisiko freihalten, so dass dieser nicht mehr fürchten muss, seine Ausschüttungen wieder zurückzahlen zu müssen. Außerdem hat das Gericht dem Kläger Verzugszinsen zugesprochen und die Bank zur Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten verurteilt. Die Kosten des Rechtsstreites müssen im Übrigen auch von der Bank getragen werden. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Rechtsanwältin Alexandra Binia von Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, die gemeinsam mit den Experten des Aktionsbundes Aktiver Anlegerschutz e.V. das Urteil erstritten hat: "Das Gericht hat unserem Mandanten in vollem Umfang recht gegeben. Darin liegt ein Hoffnungsschimmer auch für andere Anleger, denen die Deutsche Bank diesen Fonds empfohlen hat. Aber Achtung: Weil der Fonds ab Mitte 2008 vertrieben wurde, droht ab Mitte 2018 die absolute 10-jährige Verjährung. Wer noch etwas unternehmen will, muss sich beeilen."

 

Ansprechpartnerin für weitere Auskünfte: Rechtsanwältin Alexandra Binia aus der Kanzlei Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin, Tel. 030-3276170, mail: binia@ssma.de



15.01.2018 Dissemination of a Corporate News, transmitted by DGAP - a service of EQS Group AG.
The issuer is solely responsible for the content of this announcement.

The DGAP Distribution Services include Regulatory Announcements, Financial/Corporate News and Press Releases.
Archive at www.dgap.de


show this