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DGAP-CMS News vom 31.01.2018

innogy SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
innogy SE / Aktienrückkauf

31.01.2018 / 14:12
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Gemeinsame Information zu dem Aktienrückkaufprogramm betreffend das UK Belegschaftsaktienprogramm

Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 (a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 ('MMVO') i. V. m. Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 ('DVO')

Diese Bekanntmachung erfolgt durch die innogy SE für die innogy Renewables UK Limited.

In Zusammenhang mit der Durchführung eines UK Belegschaftsaktienprogramms ('SIP') beabsichtigt die innogy Renewables UK Limited ('innogy UK'), eine indirekte 100%ige Tochtergesellschaft der innogy SE, den Erwerb von maximal bis zu 2.500 Aktien der innogy SE (ISIN DE000A2AADD2) zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu 170.000,00 EUR durch einen unabhängigen Treuhänder (wie nachfolgend definiert) im Zeitraum vom 1. Februar 2018 bis spätestens zum 31. Dezember 2018 zu den nachfolgenden Bedingungen zwecks Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem SIP zu finanzieren.

Der Erwerb dieser Aktien dient ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen der innogy UK unter dem SIP, ein Belegschaftsaktienprogramm i. S. d. Art. 5 Abs. 2 c) MMVO, ihren Arbeitnehmern in Abhängigkeit von deren Teilnahme am SIP so genannte Matching Shares (wie nachfolgend definiert) zu gewähren.

Unter dem SIP können Arbeitnehmer der innogy UK ('innogy UK Arbeitnehmer'), welche berechtigt sind an dem SIP teilzunehmen, nach eigenem Ermessen einem von der innogy UK bestimmten unabhängigen Treuhänder ('Treuhänder') beauftragen, in deren Namen und für deren Rechnung Aktien der innogy SE im Gegenwert eines festgelegten Anteil ihrer monatlichen Vergütung ('Participant Shares') zu erwerben. Für unter dem SIP erworbene Participant Shares hat sich die innogy UK unter dem SIP verpflichtet, innogy UK Arbeitnehmern in einem bestimmten Verhältnis weitere Aktien der innogy SE ('Matching Shares') zu gewähren. Die Matching Shares werden von dem Treuhänder an der Börse mit Mitteln der innogy UK erworben.
Die tatsächliche Anzahl der zu erwerbenden Matching Shares im Rahmen des vorgesehenen Maximalvolumens von 2.500 Aktien hängt von der Beteiligung der Mitarbeiter an dem SIP ab, da dies die Verpflichtung der innogy UK zur Gewährung von Matching Shares an ihre Arbeitnehmer auslöst. Die Matching Shares werden gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG erworben.
Das Aktienrückkaufprogramm mit einem Gesamtvolumen von bis zu 2.500 Aktien wird auf Basis eines programmierten Rückkaufprogramms entsprechend Art. 4 Abs. 2 a) der DVO durchgeführt. Die innogy SE und/oder die innogy UK können Entscheidungen des Treuhänders, welcher unabhängig ist, weder vorgeben, ändern noch in sonstiger Weise beeinflussen. Der Treuhänder ist verpflichtet, den Erwerb im Einklang mit der MMVO und der DVO, die die MMVO im Hinblick auf die regulatorischen technischen Standards anwendbar auf Bedingungen zu Rückkaufprogrammen und Stabilisierungsmaßnahmen ergänzt, durchzuführen. Dementsprechend wird das Aktienrückkaufprogramm insbesondere wie folgt ausgeführt:

Die Aktien werden in Einklang mit den zuvor genannten Verordnungen zu Marktpreisen erworben. Die Aktien werden insbesondere nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses liegt oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf den Handelsplätzen, auf denen der Kauf stattfindet.
Im Hinblick auf das Handelsvolumen werden insbesondere nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz erworben, auf dem der Kauf erfolgt. Das tägliche Durchschnittsvolumen wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens in den 20 Börsentagen vor dem jeweiligen Kauftermin.

Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 S. 1 i. V. m. Abs. 2 der DVO entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte angemessen bekanntgegeben werden.

Darüber hinaus wird die innogy SE gemäß Art. 2 Abs. 3 S. 2 der DVO die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website (www.innogy.com) im Bereich 'Investor Relations' für die innogy UK veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der angemessenen Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Essen, im Januar 2018

innogy SE

Der Vorstand

Diese Mitteilung stellt, unabhängig von der Jurisdiktion, weder ganz oder teilweise ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar.




31.01.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de



     Sprache:        Deutsch
     Unternehmen:    innogy SE
                     Opernplatz 1
                     45128 Essen
                     Deutschland
     Internet:       www.innogy.com



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