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HIGHLIGHT COMMUNICATIONS AG

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DGAP-News News vom 08.02.2018

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

DGAP-News: Highlight Communications AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot

08.02.2018 / 09:30
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Studhalter Investment AG
Luzern, Schweiz,
und
Highlight Communications AG
Pratteln, Schweiz,

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Die Studhalter Investment AG, Luzern, Schweiz, und die Highlight Communications AG, Pratteln, Schweiz (zusammen die "Bieter"), haben am 18. Dezember 2017 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der Constantin Medien AG, Ismaning, Deutschland ("Constantin Medien"), zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautender Stückaktien der Constantin Medien (ISIN DE0009147207), jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Constantin Medien in Höhe von EUR 1,00, mit allen hiermit verbundenen Rechten zum Zeitpunkt der Abwicklung (jeweils eine "Constantin-Aktie" und gemeinsam die "Constantin-Aktien"), gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR 2,30 je Constantin-Aktie (das "Übernahmeangebot") veröffentlicht. Gemäss den Bedingungen des Übernahmeangebots werden die Constantin-Aktien, für die das Übernahmeangebot fristgerecht angenommen wurde, allein von der Highlight Communications AG übernommen.

Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots begann am 28. Dezember 2017 endete am 17. Januar 2018, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland). Die weitere Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WpÜG (die "Weitere Annahmefrist") begann am 23. Januar 2018 und endete am 5. Februar 2018, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland) ("Meldestichtag").

1. Im Rahmen der Weiteren Annahmefrist ist das Übernahmeangebot bis zum Meldestichtag für 9.312.794 Constantin Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 9,95% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Constantin Medien.

2. Unter Berücksichtigung der 35.978.738 Constantin-Aktien, für die das Übernahmeangebot bereits bis zum Ende der Annahmefrist am 17. Januar 2018, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland) angenommen worden ist, ist das Übernahmeangebot somit zum Meldestichtag für insgesamt 45.291.532 Constantin-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 48,39% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Constantin Medien.

3. Die Bieter hielten zum Meldestichtag unmittelbar keine Constantin-Aktien. Jedoch hielt die Highlight Event and Entertainment AG, Pratteln, Schweiz ("HLEE"), eine mit den Bietern gemeinsam handelnde Person im Sinne des § 2 Abs. 5 S. 1 WpÜG, zum Meldestichtag 28.074.308 Constantin Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 29,99% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Constantin Medien. Die HLEE hat sich gegenüber den Bietern in einer Nichtandienungsvereinbarung dazu verpflichtet, die von ihr gehaltenen Constantin-Aktien bis zum Ablauf der Andienungsfrist nach § 39c WpÜG weder an Dritte zu veräußern noch im Rahmen des Übernahmeangebots anzudienen oder mit Rechten Dritter zu belasten, dieses anzukündigen oder sonstige Maßnahmen zu ergreifen, die einer Veräußerung wirtschaftlich entsprechen.

4. Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieter noch mit ihnen gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen Constantin-Aktien oder Instrumente betreffend Constantin-Aktien im Sinne der §§ 38, 39 WpHG. Ihnen wurden zum Meldestichtag auch keine Stimmrechte aus Constantin-Aktien nach § 30 WpÜG zugerechnet.

5. Die Gesamtzahl der Constantin-Aktien, für die das Übernahmeangebot bis zum Meldestichtag angenommen wurde, zuzüglich der Constantin-Aktien, die von den Bietern und den mit den Bietern gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen gehalten werden oder diesen nach § 30 WpÜG zugerechnet werden, beläuft sich somit zum Meldestichtag auf 73.365.840 Constantin Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 78,38% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Constantin Medien.

6. Die Vollzugsbedingungen unter den Ziffern 8.3 a) und 8.3 b) der Angebotsunterlage sind eingetreten, so dass das Übernahmeangebot und die durch seine Annahme zustande kommenden Verträge keiner Vollzugsbedingung mehr unterliegen.

7. Der Vollzug des Übernahmeangebots für die im Rahmen des Übernahmeangebots eingereichten Constantin-Aktien wird voraussichtlich am 13. Februar 2018 erfolgen.

Luzern/Pratteln, den 08. Februar 2018

Studhalter Investment AG und Highlight Communications AG

 



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