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DGAP-PVR News vom 07.05.2018

Godewind Immobilien AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Godewind Immobilien AG

07.05.2018 / 13:25
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


 
 

Simmons & Simmons LLP MesseTurm Friedrich-Ebert-Anlage 49 60308 Frankfurt am Main Germany
T +49 (0) 69-90 74 54-0 F +49 (0) 69-90 74 54-54

Godewind Immobilien AG
Thurn-und-Taxis-Platz 6
60313 Frankfurt am Main
 
 
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    4. Mai 2018
 
Mitteilungen der Och-Ziff Capital Management Group LLC gem. § 43 WpHG
 
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

namens und in Vollmacht unserer Mandantin, der Och-Ziff Capital Management Group LLC, übersenden wir Ihnen die folgende Erklärung:

Hinsichtlich der Verpflichtung unserer Mandantin aus § 43 des Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) bezüglich der Mitteilungspflichten hinsichtlich der Beteiligung an der Godewind Immobilien AG teilen wir für die Och-Ziff Capital Management Group LLC, in ihrem eigenem Namen und im Namen ihrer folgenden Tochtergesellschaften (im Weiteren sämtlich die 'Mitteilungspflichtigen'):

- Och-Ziff Holding Corporation

- OZ Management L.P.

- Och-Ziff Management Europe Ltd.

unter Bezugnahme auf unsere Stimmrechtsmitteilung vom 10. April 2018 zu Stimmrechten (Überschreitung der Grenze von 10% am 03. April 2018) an der

Godewind Immobilien AG
Thurn-und-Taxis-Platz 6
60313 Frankfurt am Main

(die 'Emittentin'),

die mit dem Erwerb der Stimmrechte an der Emittentin verfolgten Ziele wie folgt mit:

1. Die Mitteilungspflichtigen selbst halten direkt keine Stimmrechte an der Emittentin. Alle Stimmrechte werden vollständig gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet.

2. Die Investition der Mitteilungspflichtigen dient ausschließlich der Erzielung von Handelsgewinnen.

3. Die Mitteilungspflichtigen beabsichtigen derzeit nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

Es ist aber möglich, dass Fonds, die von den Mitteilungspflichtigen verwaltet werden, weitere Finanzinstrumente im Sinne von § 38 WpHG erwerben werden.

Diese Finanzinstrumente würden dann den Mitteilungspflichtigen erneut zugerechnet werden.

4. Die Mitteilungspflichtigen streben keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs-und Aufsichtsorganen der Emittentin an.

5. Die Mitteilungspflichtigen strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

6. Die Stimmrechte wurden durch Mittel der Kunden erworben, die von den Mitteilungspflichtigen oder deren Tochterunternehmen verwaltetet werden. Daher hat die Mitteilungspflichtige keine Eigen- oder Fremdmittel für den Erwerb der Stimmrechte aufgenommen hat.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Jochen Kindermann
Rechtsanwalt, Partner
Simmons & Simmons LLP
 
 

 



07.05.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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