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DGAP-PVR News vom 01.06.2018

FUCHS PETROLUB SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

FUCHS PETROLUB SE

01.06.2018 / 14:03
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Mitteilung gemäß § 43 WpHG

Am 1. Juni 2018 hat Frau Julia-Patricia Hartig, Deutschland, der FUCHS PETROLUB SE, Mannheim, mitgeteilt, dass ihre Stimmrechtsbeteiligung unter anderem die Meldeschwelle von 10 % der Gesamtstimmrechte der Gesellschaft überschritten hat. Das Überschreiten der Meldeschwelle beruht auf einer erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten infolge eines abgestimmten Stimmverhaltens (§ 34 Abs. 2 WpHG) und nicht auf einem Erwerb von Aktien.

Nach § 43 Abs. 1 WpHG hat die Mitteilende Julia-Patricia Hartig die FUCHS PETROLUB SE am 1. Juni 2018 wie folgt informiert:

Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 43 Abs. 1 Satz 3 WpHG)

1. Der der Stimmrechtszurechnung zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen.

2. Die Mitteilende strebt gegenwärtig nicht an, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erlangen.

3. Die Mitteilende strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Emittenten an.

4. Die Mitteilende strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdmittelfinanzierung sowie auf die Dividendenpolitik an.

Herkunft der verwendeten Mittel (§ 43 Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Die Stimmrechte, die zum Überschreiten der gesetzlichen Meldeschwellen von 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30 und 50 % führen, werden der Mitteilenden wegen eines abgestimmten Verhaltens nach § 34 Abs. 2 WpHG zugerechnet. Das Überschreiten dieser Meldeschwellen erfolgte mithin nicht durch Stimmrechtserwerbe unter Einsatz von Eigen- oder Fremdmitteln.



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