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LANXESS Aktiengesellschaft

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DGAP-CMS News vom 15.06.2018

LANXESS Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
LANXESS Aktiengesellschaft / Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

15.06.2018 / 11:55
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


LANXESS Aktiengesellschaft 
Köln 

- ISIN DE0005470405 -
- WKN 547040 - 

Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Die LANXESS AG wird ab dem 18. Juni 2018 bis zu 100.000 eigene Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 2 AktG erwerben. Der Erwerb der Aktien dient ausschließlich dem Zweck, Verpflichtungen aus einem Belegschaftsaktienprogramm zu erfüllen i.S.v. Art. 5 Abs. 2 lit. c der Verordnung (EU) 596/2014 vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch ('Marktmissbrauchsverordnung'). Der Erwerb der eigenen Aktien soll spätestens am 29. Juni 2018 abgeschlossen sein.

Der Aktienrückkauf ist auf einen für den Erwerb der Aktien aufzuwendenden Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu EUR 6 Mio. begrenzt. Der Erwerb der Aktien wird ausschließlich im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen. Er erfolgt unter Führung eines Kreditinstituts im Einklang mit der Marktmissbrauchsverordnung und Art. 2 bis 4 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen.
Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der LANXESS AG unabhängig und unbeeinflusst von der LANXESS AG. Die LANXESS AG wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen.

Der jeweilige Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) für die zurück zu erwerbenden Aktien darf den durch die Eröffnungsauktion am Handelstag ermittelten Kurs der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Darüber hinaus darf der Kaufpreis den Kurs des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder, sollte dieser höher sein, den des derzeit höchsten unabhängigen Angebots an der Börse, an der der jeweilige Kauf erfolgt, nicht überschreiten. Es erfolgt keine Auftragserteilung während einer Auktionsphase und die vor Beginn einer Auktionsphase erteilten Aufträge werden während dieser Phase nicht geändert. Das Kreditinstitut darf ferner an einem Tag zusammen nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an der der jeweilige Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens in den 20 Börsentagen vor dem Kauftermin.
Über die Fortschritte des Erwerbs der eigenen Aktien wird die LANXESS AG regelmäßig auf ihrer Internetseite unter www.lanxess.com informieren.
Köln, im Juni 2018

Der Vorstand 




15.06.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de



     Sprache:        Deutsch
     Unternehmen:    LANXESS Aktiengesellschaft
                     Kennedyplatz 1
                     50569 Köln
                     Deutschland
     Internet:       www.lanxess.com



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