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M1 Kliniken AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 10.09.2018

M1 Kliniken AG: Die M1 Kliniken AG beschließt die Durchführung einer Barkapitalerhöhung unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals mit Bezugsrechtsausschluss im Umfang von bis zu 10% des Grundkapitals zur Finanzierung weiterer Wachstumsinvestitionen

M1 Kliniken AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Kapitalerhöhung
M1 Kliniken AG: Die M1 Kliniken AG beschließt die Durchführung einer Barkapitalerhöhung unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals mit Bezugsrechtsausschluss im Umfang von bis zu 10% des Grundkapitals zur Finanzierung weiterer Wachstumsinvestitionen

10.09.2018 / 18:23 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Der Vorstand der M1 Kliniken AG (ISIN: DE000A0STSQ8, WKN: A0STSQ) hat heute auf Basis des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 10. Juli 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2018 eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen um bis zu 10% beschlossen.
 
Das Grundkapital der Gesellschaft soll durch die teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2018 von derzeit EUR 16.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.650.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien auf insgesamt bis zu EUR 18.150.000,00 erhöht werden. Die neuen Aktien sollen ab dem 01. Januar 2018 gewinnberechtigt sein und sollen mittels eines Platzierungsverfahrens institutionellen Anlegern nach den Ausnahmebestimmungen für Privatplatzierungen prospektfrei angeboten und in die bestehende Notierung der Aktien der Gesellschaft einbezogen werden. Der Platzierungspreis wird den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreiten.
 
Das endgültige Platzierungsvolumen und der Platzierungspreis werden vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Abschluss des Platzierungsverfahrens festgelegt und mit einer separaten Ad-hoc-Mitteilung bekannt gegeben.
 
Die M1 Kliniken AG beabsichtigt, den Mittelzufluss aus der Kapitalerhöhung zur Finanzierung weiterer Indikationsfelder sowie insbesondere auch zur Finanzierung des Aufbaus weiterer M1-Standorte im In- und Ausland zu verwenden.
 
M1 Kliniken AG
Der Vorstand
 
Über die M1 Kliniken AG
Die M1 Kliniken AG ist der führende private Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen im Bereich der Schönheitsmedizin in Deutschland. Im ästhetischen und chirurgischen Bereich bietet die Unternehmensgruppe Produkte und Dienstleistungen mit höchstem Qualitätsstandard an. Unter der Marke "M1 Med Beauty" wird ein Netzwerk von derzeit 20 Fachzentren für schönheitsmedizinische Behandlungen sowie eine chirurgische Fachklinik betrieben. Die Schlossklinik für Plastische und Ästhetische Chirurgie in Berlin zählt mit sechs Operationssälen und 35 Betten zu den größten und modernsten Einrichtungen dieser Art in Europa. Darüber hinaus vermarktet die Gruppe hochwertige Produkte an Ärzte, Apotheken und Großhändler.
 
 
Wichtige Hinweise:
 
Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen sind nicht zur Weitergabe bzw. Veröffentlichung in den USA (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Australien, Kanada oder Japan oder sonstigen Ländern, in denen eine derartige Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte, bestimmt.
 
Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar.
 
Dieses Dokument ist insbesondere kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Aktien der M1 Kliniken AG sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung registriert und werden in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft noch zum Kauf angeboten.
 
Dieses Dokument richtet sich in den Mitgliedsstaaten des europäischen Wirtschaftsraums, die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben, ausschließlich an "qualifizierte Anleger" im Sinne der Prospektrichtlinie 2003/71/EG (einschließlich aller Änderungen, insbesondere der Richtlinie 2010/73/EU) nebst allen relevanten Umsetzungsmaßnahmen in den relevanten Mitgliedsstaaten.


Kontakt:
Patrick Brenske, Vorstand
Corporate Communications
E-Mail: ir@m1-kliniken.de

10.09.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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