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DGAP-Ad-hoc News vom 07.02.2019

Symrise AG: Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens

Symrise AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Fusionen & Übernahmen
Symrise AG: Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens

07.02.2019 / 18:23 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Symrise AG: Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens
 

Holzminden, 7. Februar 2019 - Der Vorstand der Symrise AG (die "Gesellschaft") hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlage in teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals zu erhöhen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird erhöht durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2018 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, um Gesamterlöse von bis zu EUR 400.000.000,00 zu erlangen. Die neuen Aktien werden ausschließlich im Rahmen einer Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) institutionellen Anlegern angeboten. Die Privatplatzierung beginnt unverzüglich nach dieser Mitteilung. Die finale Anzahl der neuen Aktien und der Platzierungspreis werden spätestens am 8. Februar 2019 festgelegt und bekannt gegeben. Die neuen Aktien sollen voraussichtlich am 11. Februar 2019 prospektfrei zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen und voraussichtlich am 12. Februar 2019 in den Handel einbezogen werden.
 

Die Nettoerlöse der Kapitalerhöhung ist ein Baustein zur Refinanzierung der Brückenfinanzierung für das Investment im Zusammenhang mit dem Erwerb der International Dehydrated Foods LLC, American Dehydrated Foods LLC und IsoNova Technologies LLC sowie bestimmter, von diesen Gesellschaften genutzter Betriebsgrundstücke aufgrund eines Kaufvertrags, den Symrise am 31. Januar 2019 abgeschlossen hat.
 

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Dieses Dokument und die darin enthaltenen Information sind nicht zur Verbreitung in den oder in die Vereinigten Statten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, der Bundesstaaten der Vereinigten Statten von Amerika und des Districts of Columbia) (die "Vereinigten Staaten"), in Kanada, in Australien und in Japan bestimmt. Dieses Dokument stellt weder ein Angebot oder einen Teil eines Angebots zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren (die "Aktien") der Symrise AG (die "Gesellschaft") in den Vereinigten Staaten dar. Die Aktien der Gesellschaft sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933, in der jeweils geltenden Fassung (der "Securities Act") registriert werden und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne die Registrierung oder eine entsprechende Ausnahmeregelung von der Registrierungsverpflichtung nach dem Securities Act, oder in einer Transaktion die nicht den Registrierungserfordernissen des Securities Act unterliegt, weder angeboten noch verkauft werden. Jeder Verkauf von Wertpapieren, die in dieser Mitteilung genannt werden, in den Vereinigten Staaten wird nur an "qualifizierte institutionelle Käufer" im Sinne von Rule 144A des Securities Act erfolgen.




Kontakt:
Tobias Erfurth, Investor Relations

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