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DGAP-PVR News vom 21.02.2019

Godewind Immobilien AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Godewind Immobilien AG

21.02.2019 / 17:50
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Godewind Immobilien AG
Taunusstr. 8
60329 Frankfurt am Main

Hamburg, 21.02.2019

Mitteilung gem. § 43 WpHG

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmeldung vom 11. Februar 2019 teile ich mit, die Meldeschwelle von 10% an der Godewind Immobilien AG überschritten zu haben.

Hiermit zeige ich nach § 43 des Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) folgendes an:

1. Der Erwerb der Stimmrechte der zur Überschreitung der Meldeschwelle von 10% an der Godewind Immobilien AG durch mich führte diente keinen strategischen Zielen, sondern dient als Kapitalanlage.

2. Ich könnte innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der Godewind Immobilien AG erwerben.

3. Ich bin bereits Mitglied des Aufsichtsrats der Godewind Immobilien AG und darüber hinaus strebe ich keine Einflussnahme auf die Zusammensetzung des Vorstands, des Aufsichtsrats oder sonstiger Verwaltungsorgane der Godewind Immobilien AG an.

4. Ich strebe keine wesentlichen Änderungen der Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

5. Der Erwerb der Stimmrechte wurde vollständig durch Eigenkapital finanziert.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Ehlerding



21.02.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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