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DGAP-CMS News vom 05.08.2019

Siemens Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Siemens Aktiengesellschaft / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Erwerb eigener Aktien - 34. Zwischenmeldung

05.08.2019 / 10:42
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Erwerb eigener Aktien - 34. Zwischenmeldung


Im Zeitraum vom 29. Juli 2019 bis einschließlich 4. August 2019 wurden insgesamt Stück 204.686 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Aktiengesellschaft erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 3. Dezember 2018 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 3. Dezember 2018 mitgeteilt wurde.

Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:

Rückkauftag Aggregiertes Volumen in Stück Gewichteter Durchschnittskurs
29.07.2019 29.694 101,41809
30.07.2019 30.000 99,92135
31.07.2019 30.000 98,90940
01.08.2019 29.992 94,24983
02.08.2019 85.000 91,91884
 

Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der Siemens Aktiengesellschaft veröffentlicht (www.siemens.com/ir).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 3. Dezember 2018 bis einschließlich 4. August 2019 erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 7.552.739 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Siemens Aktiengesellschaft erfolgt durch eine von der Siemens Aktiengesellschaft beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).

München, 5. August 2019

Siemens Aktiengesellschaft
Der Vorstand



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