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DGAP-Ad-hoc News vom 20.08.2019

EQS Group AG: Umsetzung des angekündigten Aktienrückkaufs von bis zu 2.000 Aktien für Mitarbeiter-Beteiligungsprogramm

EQS Group AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
EQS Group AG: Umsetzung des angekündigten Aktienrückkaufs von bis zu 2.000 Aktien für Mitarbeiter-Beteiligungsprogramm

20.08.2019 / 16:12 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


EQS Group AG: Umsetzung des angekündigten Aktienrückkaufs von bis zu 2.000 Aktien für Mitarbeiter-Beteiligungsprogramm

München - 20.08.2019

Wie am 19. August 2019 mitgeteilt, hat der Vorstand der EQS Group AG entschieden, einen Aktienrückkauf für bis zu 2.000 Stück eigene Aktien durchzuführen. Auf dieser Basis hat der Vorstand der EQS Group AG heute beschlossen, dass die Gesellschaft bis zu 2.000 eigene Aktien zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu EUR 130.000 erwerben soll. Der Aktienrückkauf wird am 21.08.2019 beginnen und ist bis zum 11.10.2019 befristet. Die zurückerworbenen Aktien dienen ausschließlich der Durchführung des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms "MyEQS Shareplan".

Der Rückkauf erfolgt über die Börse. Der Aktienrückkauf wird durch ein unabhängiges Kreditinstitut durchgeführt, das im festgelegten Zeitraum seine Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von dieser treffen wird. Das Kreditinstitut ist gemäß der Vereinbarung mit der Gesellschaft verpflichtet, hinsichtlich des Kaufpreises, die Vorgaben der Safe-Harbor-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 einzuhalten.

Informationen zu den mit dem Aktienrückkauf zusammenhängenden Geschäften werden in einer den Anforderungen des Artikel 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 entsprechenden Weise spätestens am siebten Handelstag nach Ausübung eines Geschäfts bekanntgegeben und auf der Website der Gesellschaft unter https://www.eqs.com/de/de/unternehmen/investoren/ zur Verfügung gestellt.

Mitteilende Person: André Marques, Finanzvorstand (CFO)

Kontakt:

André Marques

CFO

Tel.: +49 89-21029833

Mob.: +49 175-5250009

Email.: andre.marques@eqs.com


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