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DGAP-News News vom 11.11.2019

Telefónica Deutschland Holding AG: Telefónica Deutschland kooperiert mit Deutsche Telekom und Vodafone beim Netzausbau

DGAP-News: Telefónica Deutschland Holding AG / Schlagwort(e): Absichtserklärung/Kooperation

11.11.2019 / 12:15
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


München/Bonn/Düsseldorf, 11. November 2019

Telefónica Deutschland kooperiert mit Deutsche Telekom und Vodafone beim Netzausbau

Deutsche Telekom, Telefónica Deutschland und Vodafone wollen künftig beim Ausbau ihrer Mobilfunknetze eng zusammenarbeiten. Ziel ist eine bestmögliche mobile Breitbandversorgung für die Kunden in ganz Deutschland, insbesondere auf dem Land und entlang der Verkehrswege auf Straßen, Schienen und Flüssen. Deren Versorgung war den Betreibern im Zuge der Frequenzauktion auferlegt worden. Dafür planen die drei Telekommunikationsanbieter, bis zu 6.000 neue Mobilfunkstandorte koordiniert aufzubauen und zu nutzen. Eine entsprechende Absichtserklärung wurde jetzt unterzeichnet. 1&1 Drillisch ist eingeladen, sich an dem kooperativen Netzausbau zu beteiligen. Voraussetzung ist deren Bereitschaft, in gleichem Umfang am Ausbau mitzuwirken.

Der gemeinsame Aufbau zusätzlicher Funkmasten und -türme sowie deren technische Versorgung und Nutzung spart signifikant Zeit und Kosten gegenüber einem parallelen individuellen Ausbau. Vorgesehen ist, dass die beteiligten Unternehmen eine gleiche Anzahl neuer Standorte errichten, die dann von den Kooperationspartnern nach Bedarf zu gleichen Bedingungen genutzt und mit eigenen Antennen und Netztechnologie ausgerüstet werden können.

Nachdem die Mobilfunkbetreiber im Sommer 2019 bei der Versteigerung der neuen Funklizenzen rund 6,5 Milliarden Euro investiert haben, dient die angestrebte Zusammenarbeit dazu, auf wirtschaftlich tragbarem Weg weitgehend Funklöcher in wenig besiedelten Regionen und entlang von Verkehrswegen zu schließen. Die im Zuge der Frequenzauktion 2019 von der Bundesnetzagentur (BNetzA) verhängten Versorgungsauflagen erfordern Investitionen in Milliardenhöhe. Die drei Unternehmen halten die Auflagen nach wie vor für unverhältnismäßig und rechtswidrig, weshalb sie ihre laufenden Klagen aufrechterhalten. Zudem zeigt die Realität, dass durch vermehrte Bürgerinitiativen und administrative Hürden der Ausbau der Netze, wo er teils am meisten benötigt wird, oft nur schleppend vorangeht.

Die Versorgung der Verkehrswege war den Betreibern im Zuge der Frequenzauktion auferlegt worden. Die geplante Vereinbarung ermöglicht es den Netzbetreibern, ihren Kunden eine möglichst umfassende Versorgung entlang der Verkehrswege anzubieten. Ein noch weitergehender Ausbau sollte durch eine geeignete staatliche Förderung zum Schließen einzelner weißer Flecken unterstützt werden. Auch im Rahmen dessen sind die Netzbetreiber bereit, zusammenzuarbeiten.

Das Bundeskartellamt ist über die Kooperationspläne informiert. Bereits in der Vergangenheit hat die BNetzA deutlich gemacht, dass sie die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur grundsätzlich für sinnvoll hält. Spätestens im Frühjahr 2020 sollen die weiteren Details der Kooperation vertraglich festgelegt werden. Die gemeinsame Netzausbauplanung könnte dann zeitnah starten.



Weitere Informationen:

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D-80992 München
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f +49 (0)89 2442-2000
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