Godewind Immobilien AG
13.11.2019 / 17:01
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MORGAN STANLEY
12. November 2019
Godewind Immobilien AG
Taunusanlage 8
60329 Frankfurt am Main
Mitteilung gem. § 43 WpHG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmeldung vom 5. November 2019 aus der hervorgeht, daß Morgan Stanley & Co. International plc, eine Tochtergesellschaft der Morgan Stanley, Wilmington Delaware, USA, die Meldeschwelle von 10% an der Godewind Immobilien AG überschritten hat, zeigen wir hiermit nach § 43 des deutschen Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) folgendes an:
1. Der Erwerb der Stimmrechte, der zur Überschreitung der Meldeschwelle von 10% an der Godewind Immobilien AG durch Morgan Stanley & Co. International plc führte, diente keinen strategischen Zielen, sondern wurde im Kundeninteresse durchgeführt.
2. Morgan Stanley & Co. International plc könnte innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der Godewind Immobilien AG erwerben, insbesondere im Zusammenhang mit der Wahrung von Kundeninteressen.
3. Morgan Stanley & Co. International plc strebt keine Einflussnahme auf die Zusammensetzung des Vorstands, des Aufsichtsrats oder sonstiger Verwaltungsorgane der Godewind Immobilien AG an.
4. Morgan Stanley & Co. International plc strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Godewind Immobilien AG an, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.
5. Der Erwerb der Stimmrechte, der zu einer Überschreitung der Meldeschwelle von 10% an der Godewind Immobilien AG durch Morgan Stanley & Co. International plc führte, wurde im Zusammenhang mit der Wahrung von Kunden-Interessen vorgenommen bzw. beruhte darauf. Der Erwerb wurde durch eine Kombination von externen und Morgan Stanley-eigenen Mitteln finanziert.
Mit freundlichen Grüßen
Craig Horsley, Vice President,
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13.11.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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