IR-Center Handelsblatt
Unternehmenssuche:

CANCOM SE

News Detail

DGAP-Ad-hoc News vom 03.12.2019

CANCOM: Kapitalerhöhung der CANCOM SE zu 49,70 Euro je neuer Aktie vollständig platziert

CANCOM SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
CANCOM: Kapitalerhöhung der CANCOM SE zu 49,70 Euro je neuer Aktie vollständig platziert

03.12.2019 / 21:47 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Nicht zur Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan und Australien.

CANCOM: Kapitalerhöhung der CANCOM SE zu 49,70 Euro je neuer Aktie vollständig platziert

München, 3. Dezember 2019 - Die CANCOM SE gibt bekannt, dass die heute angekündigte Kapitalerhöhung in Höhe von rund 10 Prozent des Grundkapitals vollständig platziert wurde. Der Vorstand hatte beschlossen, unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden Genehmigten Kapitals I/2018 und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre das Grundkapital der CANCOM SE durch die Ausgabe von bis zu 3.504.363 neue, auf den Inhaber lautende Aktien ("neue Aktien") um bis zu 3.504.363,00 Euro zu erhöhen. Das Interesse an der Zeichnung der neuen CANCOM SE-Aktien übertraf das Angebot deutlich, so dass das Orderbuch bereits nach wenigen Stunden geschlossen werden konnte.

Dem entsprechend wurden alle neuen Aktien zu einem Platzierungspreis von 49,70 Euro je neuer Aktie im Rahmen einer beschleunigten Privatplatzierung (Accelerated Bookbuilding) zugeteilt. Dieser Preis entspricht einem Abschlag von rund vier Prozent auf den heutigen XETRA-Schlusskurs der CANCOM SE-Aktie.

Durch die Transaktion fließt der CANCOM SE ein Brutto-Emmissionserlös in Höhe von rund 174,2 Mio. Euro zu. Der Nettoemissionserlös soll zur Stärkung der Eigenkapitalbasis der CANCOM Gruppe und für weitere Unternehmensakquisitionen, insbesondere zur Unterstützung des Wachstums im Konzernsegment Cloud Solutions, eingesetzt werden.

Die neuen Aktien tragen dieselben Rechte wie die bestehenden Aktien. Die Zulassung und die Lieferung der neuen Aktien finden voraussichtlich am 9. Dezember 2019 statt. Die Einführung zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) ist für den 10. Dezember 2019 vorgesehen.

Hauck & Aufhäuser begleitete die Platzierung als Sole Global Bookrunner.

Mitteilendes Unternehmen:
CANCOM SE, Erika-Mann-Straße 69, 80636 München
ISIN DE0005419105, Frankfurter Wertpapierbörse (MDAX, TecDAX, Prime Standard)

Kontakt / Mitteilende Person:
Sebastian Bucher, Manager Investor Relations
+49 (0)89 540545193
sebastian.bucher@cancom.de

Wichtige Hinweise

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der CANCOM SE in den Vereinigten Staaten von Amerika oder sonstigen Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere der CANCOM SE wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der 'Securities Act') registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. In den Vereinigten Staaten von Amerika werden die Wertpapiere ausschließlich an 'Qualified Institutional Buyers' im Sinne von Rule 144A des Securities Act angeboten und verkauft. Weder die CANCOM SE noch ein anderer hierin beschriebener an der Transaktion Beteiligter plant hierin beschriebene Wertpapiere nach dem Securities Act oder gegenüber einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Jurisdiktion in den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit dieser Ankündigung zu registrieren. Die Wertpapiere dürfen in keiner Jurisdiktion unter Umständen angeboten werden, die das Erstellen oder die Registrierung eines Prospekts oder von Angebotsunterlagen im Zusammenhang mit den Wertpapieren in dieser Jurisdiktion voraussetzen.

Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die 'Order'), oder (ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden hierin zusammen als 'Relevante Personen' bezeichnet). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.

Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere dürfen in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.

Weder die CANCOM SE, oder eines der mit diesen verbundenen Unternehmen haben Maßnahmen getroffen, die ein öffentliches Angebot der Wertpapiere oder den Besitz oder die Verteilung dieser Ankündigung oder irgendein anderes Angebot oder Werbematerial im Zusammenhang mit diesen Wertpapieren in irgendeiner Jurisdiktion erlauben würden, wo solche Maßnahmen erforderlich sind. In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ('EWR'), in denen die die Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer geltenden Fassung ("Prospektverordnung") gilt (die 'Relevanten Mitgliedstaaten'), richtet sich diese Mitteilung und jedes Angebot, welches im Nachgang dazu erfolgt, nur an Personen, bei denen es sich um 'qualifizierte Anleger' im Sinne von Artikel 2 lit. e der Prospektverordnung ('Qualifizierte Anleger') handelt. Bei jeder Person in den Relevanten Mitgliedstaaten, die im Rahmen eines Angebots Wertpapiere erwirbt oder der Wertpapiere angeboten werden (ein 'Investor'), wird davon ausgegangen, dass sie zugesichert und zugestimmt hat, ein Qualifizierter Anleger zu sein. Bei jedem Investor wird ferner angenommen, dass er zugesichert und zugestimmt hat, dass die von ihm im Rahmen des Angebots erworbenen Wertpapiere nicht für Personen im EWR mit Ausnahme Qualifizierter Anleger oder Personen im Vereinigten Königreich oder anderen Mitgliedstaaten (mit gleichartigen Rechtsvorschriften) erworben werden, für die der Anleger nach freiem Ermessen Entscheidungen treffen darf, und dass die Wertpapiere nicht zum Angebot oder Weiterverkauf im EWR erworben wurden, wenn dies dazu führen würde, dass die CANCOM SE oder ein mit diesen verbundenes Unternehmen gemäß Artikel 3 der Prospektverordnung zur Veröffentlichung eines Prospekts verpflichtet wären.

Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zur Zeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Die CANCOM SE übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.


Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Über CANCOM

Als Digital Transformation Partner begleitet CANCOM Unternehmen in die digitale Zukunft. CANCOM unterstützt Kunden dabei, die Komplexität ihrer IT zu reduzieren und ihren Geschäftserfolg durch den Einsatz modernster Technologie auszubauen. Um den IT-Bedarf von Unternehmen, Organisationen und dem öffentlichen Sektor ganzheitlich abzubilden, bietet CANCOM passgenaue IT von A bis Z aus einer Hand.

Das IT-Lösungsangebot der CANCOM Gruppe enthält Beratung, Umsetzung, Services sowie den Betrieb von IT-Systemen. Kunden profitieren dabei von der umfangreichen Expertise sowie einem ganzheitlichen und innovativen Portfolio, das die für eine erfolgreiche digitale Transformation notwendigen Anforderungen an die IT von Unternehmen abdeckt. Als Hybrid IT Integrator und Service Provider liefert das Unternehmen ein Leistungs- und Lösungsspektrum, das Business Solutions und Managed Services wie Cloud Computing, Analytics, Enterprise Mobility, IT-Security, Hosting oder As-a-Service-Angebote umfasst.

Die weltweit über 4.000 Mitarbeiter der international tätigen CANCOM Gruppe und ein leistungsfähiges Partnernetzwerk gewährleisten Marktpräsenz und Kundennähe unter anderem in Deutschland, Österreich, Schweiz, Belgien, Großbritannien und den USA. Die CANCOM Gruppe wird von Thomas Volk (CEO), Rudolf Hotter (COO) und Thomas Stark (CFO) geführt. Der Hauptsitz des Unternehmens ist in München. CANCOM erwirtschaftet einen Jahresumsatz von rund 1,4 Milliarden Euro und die Konzern-Muttergesellschaft CANCOM SE ist an der Frankfurter Wertpapierbörse im MDAX und TecDAX notiert (ISIN DE0005419105).

Hinweis
Wenn Sie keine Informationen von uns per E-Mail erhalten möchten, schreiben Sie bitte an ir@cancom.de.

Datenschutzhinweis
Sie erhalten diese Nachricht, weil Sie in den CANCOM Verteiler für Investoreninformationen aufgenommen wurden. Sie wurden aufgenommen, da Sie in der Vergangenheit den Wunsch geäußert haben, über Unternehmensnachrichten informiert zu werden. CANCOM speichert und verarbeitet personenbezogene Daten zu Ihnen wie beispielweise Name und E-Mail-Adresse, um Ihnen diesen Service anbieten zu können. CANCOM speichert und verwendet diese Daten ausschließlich, um sich über die Entwicklung der Investorenkommunikation zu informieren und im Rahmen von Investor-Relations-Aktivitäten mit Investoren in Kontakt treten zu können.

Allgemeine Informationen zur Verwendung von Daten durch CANCOM
CANCOM wird personenbezogene Daten, die im Rahmen der Investor-Relations-Aktivitäten erhoben werden, nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen an Dritte weitergeben. Einzige Ausnahme von dieser Regel ist, dass CANCOM von zuständigen Behörden wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgefordert wird Daten zu übermitteln.
Auch nachdem Sie zugestimmt haben, Investoreninformationen von uns zu erhalten und CANCOM damit die Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten ermöglicht haben, haben Sie das Recht, diese Zustimmung jederzeit zu widerrufen. Alles, was Sie tun müssen, ist, eine formlose Nachricht per E-Mail an widerspruch@cancom.de oder an ir@cancom.de zu senden.
Für weitere Informationen über die Datenschutzerklärung von CANCOM, den Ansprechpartner oder Ihre individuellen Rechte als Betroffene besuchen Sie bitte unsere Website https://www.cancom.de/datenschutz-cancom/


03.12.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



show this