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DGAP-Ad-hoc News vom 06.12.2019

MAX Automation SE: Die Gesellschaft sieht die von einem Aktionär behaupteten Schadensersatzansprüche gegen aktuelle und ehemalige Organmitglieder als nicht bestehend an

MAX Automation SE / Schlagwort(e): Sonstiges
MAX Automation SE: Die Gesellschaft sieht die von einem Aktionär behaupteten Schadensersatzansprüche gegen aktuelle und ehemalige Organmitglieder als nicht bestehend an

06.12.2019 / 10:06 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


AD HOC MITTEILUNG (GEMÄß § 17 MAR)

MAX Automation SE: Die Gesellschaft sieht die von einem Aktionär behaupteten Schadensersatzansprüche gegen aktuelle und ehemalige Organmitglieder als nicht bestehend an

Düsseldorf, 6. Dezember 2019 - Die MAX Automation SE hat die von einem Aktionär behaupteten Schadensersatzansprüche in Höhe von mindestens EUR 40 Millionen gegen alle Mitglieder des Verwaltungsrats und gegen mehrere ehemalige Organmitglieder der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Erwerb der AIM-Gruppe durch die damalige M.A.X. Automation AG von der Günther-Gruppe im Jahr 2013 geprüft (siehe Meldung vom 8. Oktober 2019). Sie ist zu dem Ergebnis gelangt, dass keine derartigen Schadensersatzansprüche bestehen, und wird die behaupteten Schadensersatzansprüche deshalb nicht verfolgen.


Kontakt:
Katja Redweik
Leitung Unternehmensentwicklung/IR
MAX Automation SE
Tel.: +49 - 211 - 9099 144
katja.redweik@maxautomation.com
www.maxautomation.com


Ansprechpartner für Medienvertreter:

Susan Hoffmeister   Marco Cabras
CROSS ALLIANCE communication GmbH   newskontor - Agentur für Kommunikation
Tel.: +49 - 89 - 125 09 03 30   Tel.: +49 - 211 - 863 949 22
sh@crossalliance.de   marco.cabras@newskontor.de




Kontakt:
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Tel.: +49-211-90 99 1 - 0

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