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Siemens Healthineers AG

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DGAP-CMS News vom 09.12.2019

Siemens Healthineers AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Siemens Healthineers AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Erwerb eigener Aktien - 6. Zwischenmeldung
09.12.2019 / 11:36
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Erwerb eigener Aktien - 6. Zwischenmeldung

Im Zeitraum vom 2. Dezember 2019 bis einschließlich 6. Dezember 2019 wurden insgesamt Stück 63.982 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Healthineers AG erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 20. September 2019 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 24. September 2019 mitgeteilt wurde.

Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:

Rückkauftag Aggregiertes Volumen in Stück Gewichteter Durchschnittskurs
04.12.2019 181 43,8718
05.12.2019 32.691 43,9595
06.12.2019 31.110 42,9331
 

Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der Siemens Healthineers AG veröffentlicht (www.corporate.siemens-healthineers.com/de/investor-relations).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 24. September 2019 bis einschließlich 6. Dezember 2019 erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 1.042.246 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Siemens Healthineers AG erfolgt durch ein von der Siemens Healthineers AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).

München, 09. Dezember 2019
Siemens Healthineers AG
Der Vorstand



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