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LPKF Laser & Electronics SE

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DGAP-CMS News vom 09.12.2019

LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission
09.12.2019 / 12:36
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Ankündigung des Rückkaufs eigener Aktien im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms

Garbsen, 9.12.2019 - Die LPKF Laser & Electronics AG (LPKF) wird einen Aktienrückkauf vornehmen. Im Zeitraum vom 10. bis 12. Dezember 2019 sollen auf der gesetzlichen Grundlage des § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG zu einem Gesamtkaufpreis von bis zu EUR 171.600,00 (ohne Erwerbsnebenkosten) bis zu 12.500 eigene Inhaberaktien von LPKF zurückgekauft werden.


Der Aktienrückkauf dient der Durchführung der ersten Tranche des vom Vorstand der LPKF Laser & Electronics AG im November 2019 beschlossenen Mitarbeiterbeteiligungsprogramms.

Unmittelbar nach Abschluss des Rückkaufs erfolgt eine Übertragung der Aktien an die an dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm teilnehmenden Mitarbeiter nach Maßgabe der Planbedingungen.

Der Rückkauf erfolgt nach den sog. Safe-Harbour-Regelungen des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission.

Mit der Durchführung des Rückkaufs ist eine Bank beauftragt, die innerhalb des genannten Zeitraums ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von LPKF trifft. Das Recht von LPKF, das Mandat der Bank vorzeitig zu beenden und den Auftrag auf eine andere Bank zu übertragen, bleibt unberührt.

Der Rückkauf erfolgt billigst und Interesse wahrend über den elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA). Hinsichtlich des Kaufpreises werden die Vorgaben der Safe-Harbour-Regelungen eingehalten.
Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.

Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben.

LPKF wird auf der Internetseite der Gesellschaft (www.lpkf.com) in der Rubrik Investor Relations über den Verlauf des Rückkaufprogramms nach den gesetzlichen Bestimmungen berichten.
 
Über LPKF
Die LPKF Laser & Electronics AG ist auf die Herstellung von Lasersystemen zur Mikromaterialbearbeitung spezialisiert und weltweit in mehreren Bereichen führend. Das 1976 gegründete Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Garbsen bei Hannover und ist über Tochtergesellschaften und Vertretungen weltweit aktiv. Die Aktien der LPKF Laser & Electronics AG werden im Prime Standard der Deutschen Börse gehandelt (ISIN 0006450000).

Disclaimer
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstands sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind nicht als Garantien der darin genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Diese sind vielmehr von einer Vielzahl von Faktoren abhängig; sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. LPKF übernimmt keine über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Verpflichtung, die in dieser Mitteilung getroffenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren.


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