United Internet AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 1 UAbs. 2, Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 13. Zwischenmeldung und Schlussmeldung
Die United Internet AG hat im Zeitraum vom 2. Dezember 2019 bis einschließlich 6. Dezember 2019 insgesamt 479.784 eigene Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworben. Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgte durch ein von der United Internet AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel). Dabei wurden Aktien wie folgt erworben:
Datum |
Gesamtvolumen täglich zurückerworbener Aktien (Stück) |
Täglicher volumengewichteter Durchschnittskurs in EUR
(ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf 4 Nachkommastellen) |
2. Dezember 2019 |
170.000 |
29,9042 |
3. Dezember 2019 |
139.190 |
29,2731 |
4. Dezember 2019 |
80.302 |
30,0736 |
5. Dezember 2019 |
62.940 |
30,2976 |
6. Dezember 2019 |
27.352 |
30,4968 |
Das Aktienrückkaufprogramm sowie sein Beginn am 16. August 2019 wurden mit Ad-hoc Mitteilung vom 14. August 2019 und mit Bekanntmachung vom 15. August 2019 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 bekanntgemacht. Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms konnten im Zeitraum vom 16. August 2019 bis längstens zum 31. März 2020 eigene Aktien der Gesellschaft zu Anschaffungskosten von insgesamt bis zu EUR 192.000.000 (ohne Erwerbsnebenkosten), höchstens jedoch 6.000.000 Aktien, ausschließlich über die Börse zurückgekauft werden.
Das Gesamtvolumen der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 16. August 2019 durch die United Internet AG zurückerworbenen Aktien beläuft sich auf 3.919.999 Stück.
Der Vorstand der United Internet AG hat heute beschlossen, dieses Aktienrückkaufprogramm vorzeitig zu beenden. Die United Internet AG hat hierüber heute per Ad-hoc-Mitteilung informiert.
Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.united-internet.de/investor-relations/aktie/aktienrueckkauf.html abrufbar.
Montabaur, den 9. Dezember 2019
United Internet AG
Der Vorstand