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DGAP-Ad-hoc News vom 17.12.2019

Hesse Newman Capital AG: Aufsichtsrat der Hesse Newman Capital AG stimmt Verkaufsvertrag an die NORDCAPITAL-Gruppe zu

Hesse Newman Capital AG / Schlagwort(e): Vereinbarung/Vertrag
Hesse Newman Capital AG: Aufsichtsrat der Hesse Newman Capital AG stimmt Verkaufsvertrag an die NORDCAPITAL-Gruppe zu

17.12.2019 / 09:56 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat gestern dem Abschluss eines Unternehmenskaufvertrags mit der NORDCAPITAL-Gruppe, Hamburg, zugestimmt. Demnach sollen annähernd sämtliche Assets, namentlich die Anteile an Beteiligungsgesellschaften sowie die Forderungen gegen beteiligte Unternehmen, übertragen werden. Die Liquidität der Gesellschaft, eine 15prozentige-Beteiligung an der TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH, Hamburg, sowie einige weitere unwesentliche Wirtschaftsgüter werden zurückbehalten.

Mit diesem Vertrag soll zugleich auch die Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft, die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Zürich/Schweiz, den von ihr gehaltenen Anteil an der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH an die NORDCAPITAL-Gruppe veräußern.

Die NORDCAPITAL-Gruppe betreut bereits seit mehreren Jahren als Unterdienstleister Fonds der Hesse Newman-Gruppe und soll nunmehr das gesamte Geschäft übernehmen.

Von dem mit Vollzug zahlbaren Gesamtkaufpreis entfällt auf die Gesellschaft ein Betrag von rund EUR 9 Mio. Zusätzlich ist ein an den Fonds "Hesse Newman Classic Value 4" geknüpfter und nachgelagert zu zahlender Kaufpreisbestandteil vereinbart, der jedoch nach Höhe und Eintrittswahrscheinlichkeit unbestimmt ist.

Die Gesellschaft plant nicht, den auf sie entfallenden Kaufpreisanteil in voller Höhe an die Aktionäre auszuschütten.

Der Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung und der Zustimmung einer für das Jahr 2020 vorzusehenden außerordentlichen Hauptversammlung; weitere Zustimmungen oder Genehmigungen, insbesondere von Kartellbehörden oder Anlegern der Fonds, sind hingegen nicht erforderlich.



Kontakt:
Hesse Newman Capital AG
Jens Burgemeister
Tel: 040/33962 0
Email: capital@hesse-newman.de

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