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DGAP-CMS News vom 23.12.2019

Siemens Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Siemens Aktiengesellschaft / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Erwerb eigener Aktien - 54. Zwischenmeldung
23.12.2019 / 10:47
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Erwerb eigener Aktien - 54. Zwischenmeldung


Im Zeitraum vom 16. Dezember 2019 bis einschließlich 22. Dezember 2019 wurden insgesamt Stück 99.500 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Aktiengesellschaft erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 3. Dezember 2018 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 3. Dezember 2018 mitgeteilt wurde.

Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:

Rückkauftag Aggregiertes Volumen in Stück Gewichteter Durchschnittskurs
16.12.2019 20.500 119,29150
17.12.2019 18.500 118,50111
18.12.2019 20.500 117,86636
19.12.2019 21.000 116,85416
20.12.2019 19.000 118,11630
 

Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der Siemens Aktiengesellschaft veröffentlicht (www.siemens.com/ir).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 3. Dezember 2018 bis einschließlich 22. Dezember 2019 erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 11.286.589 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Siemens Aktiengesellschaft erfolgt durch eine von der Siemens Aktiengesellschaft beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).

München, 23. Dezember 2019

Siemens Aktiengesellschaft
Der Vorstand



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