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DGAP-PVR News vom 04.02.2020

Delivery Hero SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Delivery Hero SE
04.02.2020 / 17:51
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Mitteilung gemäß § 43 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)

 

Naspers Limited, Südafrika, übermittelt hiermit der Delivery Hero SE, Deutschland (die 'Emittentin') die Mitteilung gemäß § 43 Abs. 1 WpHG im Namen ihrer Tochtergesellschaften MIH Internet Holdings B.V. und MIH Food Delivery Holdings B.V. (zusammen die 'mitteilenden Gesellschaften').

Wie zuletzt am 16. Januar 2020 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, haben die mitteilenden Gesellschaften die Stimmrechtsschwellen von 3%, 5%, 10%, 15% und 20% überschritten. Die Überschreitung war die Folge von Umstrukturierungen innerhalb der Naspers-Gruppe und die Gesamtzahl der Stimmrechte, die die Naspers-Gruppe an der Emittentin hält, blieb unverändert.

Vor diesem Hintergrund teilen hiermit die mitteilenden Gesellschaften der Emittentin gemäß § 43 Abs. 1 WpHG Folgendes mit:

1. Gegenwärtige mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 43 Abs. 1 Satz 3 WpHG)

a) Die Überschreitung der Stimmrechtsschwellen ist das Ergebnis gruppeninterner Umstrukturierungen und die Überschreitung der Schwellenwerte zielt weder auf die Umsetzung strategischer Ziele noch auf die Erzielung von Handelsgewinnen ab.

b) Die mitteilenden Gesellschaften haben gegenwärtig nicht die Absicht, ihren Stimmrechtsanteil innerhalb der nächsten zwölf Monate zu erhöhen. Sollten sich jedoch künftig Gelegenheiten ergeben, weitere Stimmrechte der Emittentin zu attraktiven Bedingungen zu erhalten, werden die mitteilenden Gesellschaften diese auf Basis derselben Kriterien prüfen, wie sie andere Investitionsgelegenheiten bewerten.

c) Die mitteilenden Gesellschaften streben keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs-, und Aufsichtsorganen der Emittentin an, abgesehen von der Ausübung ihrer Stimmrechte in der Hauptversammlung. Als Teil der Naspers-Gruppe streben sie an, weiter im Aufsichtsrat vertreten zu sein.

d) Die mitteilenden Gesellschaften streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.

2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 43 Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Da die Stimmrechtsschwellen infolge gruppeninterner Umstrukturierungen überschritten wurden, haben die mitteilenden Gesellschaften weder Eigen- noch Fremdfinanzierungsmittel zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte verwendet.

31. Januar 2020

Naspers Limited



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