KWS SAAT SE & Co. KGaA: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
KWS SAAT SE & Co. KGaA / Aktienrückkaufprogramm / 4. Zwischenmeldung und Schlussmeldung
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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 4. Zwischenmeldung und Schlussmeldung
KWS SAAT SE & Co. KGaA / Aktienrückkauf
Die KWS SAAT SE & Co. KGaA hat im Zeitraum vom 3. Februar 2020 bis einschließlich 4. Februar 2020 insgesamt 5.740 Stückaktien der KWS SAAT SE & Co. KGaA im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben. Mit Bekanntmachung vom 18. Dezember 2019 gem. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 wurde der Beginn des Rückerwerbs eigener Aktien für den 9. Januar 2020 mitgeteilt (frühester möglicher Erwerbszeitpunkt). Der Aktienrückkauf begann am 15. Januar 2020. Der Erwerb der Aktien dient ausschließlich dem Zweck, Verpflichtungen aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm im Sinne von Art. 5 Abs. 2 lit. c) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 zu erfüllen.
Das Gesamtvolumen der im Zeitraum vom 3. Februar 2020 bis einschließlich 4. Februar 2020 täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:
Datum |
Gesamtzahl zurückerworbene Aktien (Stück) |
Durchschnittskurs (EUR) |
Gesamtpreis
(EUR) |
03.02.2020 |
3.554 |
55,7505 |
198.137,2770 |
04.02.2020 |
2.186 |
55,4804 |
121.280,1544 |
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Summe |
5.740 |
55,6476 |
319.417,4314 |
Das Rückkaufprogramm ist damit abgeschlossen. Die Gesamtzahl der im Rahmen des am 9. Januar 2020 (frühester möglicher Erwerbszeitpunkt) begonnenen Aktienrückkaufprogramms durch die KWS SAAT SE & Co. KGaA erworbenen Aktien beläuft sich somit auf 52.315 Stückaktien. Dies entspricht ca. 0,16 % des Grundkapitals. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis je Aktie betrug durchschnittlich EUR 56,5266. Insgesamt wurden Aktien zu einem Gesamtpreis von EUR 2.957.191,1439 erworben.
Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter http://www.kws.de/IR/Mitarbeiterbeteiligungsprogramm abrufbar.
Der Erwerb der Stückaktien der KWS SAAT SE & Co. KGaA erfolgte durch ein von der KWS SAAT SE & Co. KGaA beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).
Einbeck, den 11. Februar 2020
KWS SAAT SE & Co. KGaA
Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin