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DGAP-CMS News vom 11.03.2020

Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München / Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 - Erwerb eigener Aktien - 24. Zwischenmeldung
11.03.2020 / 15:27
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Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 - Erwerb eigener Aktien - 24. Zwischenmeldung

Im Zeitraum vom 02. März 2020 bis einschließlich 06. März 2020 wurden insgesamt Stück 434.950 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München ('Munich Re') erworben, dessen Rückkaufbeginn mit Bekanntmachung vom 22. Mai 2019 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 23. Mai 2019 mitgeteilt wurde.

Rückkauftag Stück Aktien Durchschnittskurs (€)
02.03.2020 132.074 233,5080
03.03.2020 113.137 241,2679
04.03.2020 53.978 241,8503
05.03.2020 52.297 242,8413
06.03.2020 83.464 237,5776
 

Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 23. Mai 2019 bis einschließlich 06. März 2020 erworbenen Aktien beläuft sich damit auf Stück 4.115.950 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Munich Re erfolgt durch eine von der Munich Re beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).

Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der Munich Re veröffentlicht (www.munichre.com).

München,11. März 2020

Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München
Der Vorstand



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