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HOCHTIEF Aktiengesellschaft

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DGAP-CMS News vom 12.03.2020

HOCHTIEF Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

HOCHTIEF Aktiengesellschaft / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
12.03.2020 / 15:16
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HOCHTIEF Aktiengesellschaft: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Essen, den 12. März 2020

Der Vorstand hat am 9. März 2020 beschlossen und in einer Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht, ein Aktienrückkaufprogramm in einem Volumen von bis zu 6.908.597 Stückaktien von HOCHTIEF (WKN: 607000, ISIN: DE0006070006), rd. 9,8% des Grundkapitals von derzeit EUR 180.855.569,92 durchzuführen ('Aktienrückkaufprogramm 2020'). Dies entspricht einer Gesamtinvestition in Höhe von bis zu EUR 518 Mio. (ohne Erwerbsnebenkosten), basierend auf dem Xetra-Kurs vom 9. März 2020 um 11 Uhr in Höhe von EUR 75.

Das Aktienrückkaufprogramm 2020 basiert auf der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 11. Mai 2016, bis zum 10. Mai 2021 Aktien in Höhe von bis zu 10% des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals zurückzukaufen, was heute einem Anteil in Höhe von 9,8% am Grundkapital der Gesellschaft entspricht. Das Aktienrückkaufprogramm 2020 dient ausschließlich den Zwecken, die zurückgekauften Aktien zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 11. Mai 2016 vorgesehenen Zwecken und zu allen sonstigen aktienrechtlich zulässigen Zwecken zu verwenden.

Das Aktienrückkaufprogramm 2020 soll über die Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel) im Zeitraum zwischen dem 10. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 durchgeführt werden. Der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf hierbei den arithmetischen Mittelwert der Kurse der Stückaktien von HOCHTIEF in der Schlussauktion im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten 10 Börsenhandelstage vor dem Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.

Das Aktienrückkaufprogramm 2020 wird durch eine von der Gesellschaft mandatierte Bank und in Übereinstimmung mit Art. 2 bis 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 durchgeführt. Es kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden. Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm 2020 zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die HOCHTIEF Aktiengesellschaft die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website (www.hochtief.de) im Bereich 'Investor Relations' veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

HOCHTIEF Aktiengesellschaft
Der Vorstand



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