Evonik Industries AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien zur Ausgabe im Rahmen eines Mitarbeiteraktienprogrammes
Evonik Industries AG
/ Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung
23.03.2020 / 11:20
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Im Zeitraum vom 16. März 2020 bis einschließlich 20. März 2020 hat die Evonik Industries AG insgesamt 292.721 Stück Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 5. März 2020 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Datum
Stück Aktien
Gewichteter Durchschnittskurs (EUR)
16.03.2020
60.921
17,2661
17.03.2020
31.161
17,1977
18.03.2020
67.000
16,1231
19.03.2020
42.856
15,9343
20.03.2020
90.783
17,9143
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 06. März 2020 bis einschließlich 20. März 2020 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 589.119 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Evonik Industries AG erfolgte ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Evonik Industries AG beauftragte Bank.
Detaillierte Informationen über die Geschäfte im Rahmen des Rückkaufprogramms gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Evonik Industries AG veröffentlicht: https://corporate.evonik.de/de/investor-relations/aktie/mitarbeiter-aktienprogramm/.
Essen, den 23. März 2020
Evonik Industries AG
Der Vorstand
23.03.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de