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Deutsche Wohnen SE

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DGAP-CMS News vom 23.03.2020

Deutsche Wohnen SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Deutsche Wohnen SE / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 - 18. Zwischenmeldung
23.03.2020 / 17:42
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 - 18. Zwischenmeldung

Die Deutsche Wohnen SE hat im Zeitraum vom 16. März 2020 bis einschließlich 20. März 2020 insgesamt 758.496 Aktien der Deutsche Wohnen SE im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 15. November 2019 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 15. November 2019 mitgeteilt wurde.

Das Gesamtvolumen der dabei täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:

Datum Aggregiertes Volumen Gewichteter Durchschnittskurs (EUR)
16. März 2020 149.044 € 30,1546
17. März 2020 150.920 € 29,6111
18. März 2020 159.126 € 28,5052
19. März 2020 153.217 € 28,4002
20. März 2020 146.189 € 30,5998
Summe 758.496 € 29,4318
 

Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 15. November 2019 bis einschließlich 20. März 2020 erworbenen Aktien beläuft sich damit auf 8.031.806 Aktien.

Der Erwerb der Deutsche Wohnen Aktien erfolgte durch ein von der Deutsche Wohnen SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).

Detaillierte Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.deutsche-wohnen.com/aktienrueckkauf abrufbar.

Berlin, 23. März 2020

Deutsche Wohnen SE
Der Vorstand



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