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DGAP-Ad-hoc News vom 23.04.2020

MOLOGEN AG: Widerruf der Zulassung zum Prime Standard

MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Insolvenz/Strategische Unternehmensentscheidung
MOLOGEN AG: Widerruf der Zulassung zum Prime Standard

23.04.2020 / 18:45 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Mologen AG / Insolvenz / Widerruf Zulassung Prime Standard

WKN: A2LQ90 I ISIN: DE000A2LQ900

Widerruf der Zulassung zum Prime Standard

Berlin, 23.04.2020 - Die Mologen AG in Insolvenz (WKN A2LQ90) hat heute aufgrund der Insolvenz der Gesellschaft beschlossen, bei der Frankfurter Wertpapierbörse den Widerruf der Zulassung zum Teilbereich des regulierten Markts mit erweiterten Zulassungspflichten (Prime Standard) zu beantragen. Der Widerruf lässt die Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) im Übrigen unberührt.

Ansprechpartner:
Christian Köhler-Ma
Insolvenzverwalter der Mologen AG
030 / 700 171 500
info@gtrestructuring.com


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