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DGAP-CMS News vom 04.05.2020

Softing AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Softing AG / Aktienrückkauf: Bekanntmachung nach Artikel 5 Abs. 1 b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr.596/2014
04.05.2020 / 11:34
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Aktienrückkauf: Bekanntmachung nach Artikel 5 Abs. 1 b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr.596/2014

Erwerb eigener Aktien - 3. Zwischenmeldung

Im Zeitraum vom 27. April 2020 bis einschließlich 1. Mai 2020 wurden insgesamt 1.186 Stück Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben. Der Beginn des Aktienrückkaufs wurde mit Bekanntmachung vom 14. April 2020 gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU)2016/1052 mitgeteilt.

Die Gesamtzahl der im Zeitraum vom 27. April 2020 bis einschließlich 1. Mai 2020 täglich zurückgekauften Aktien, die Durchschnittskurse sowie das Volumen in Euro sind wie folgt:

Datum Gesamtzahl zurückgekaufter Aktien (Stück) Durchschnittskurs (Euro) Volumen (Euro)
27. April 2020 336 6,50000 2.184,00
28. April 2020 250 6,30000 1.575,00
29. April 2020 600 6,34667 3.808,00
30. April 2020 - 0,00000 0,00
01. Mai 2020 - 0,00000 0,00
 

Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 15. April 2020 bis einschließlich 1. Mai 2020 erworbenen Aktien beläuft sich auf 6.850 Stück Aktien.

Der Aktienrückkauf erfolgte durch die Baader Bank AG ausschließlich über die Börse im elektronischen XETRA-Handelssystem.

Informationen über die einzelnen Transaktionen sowie über das tägliche Handelsvolumen gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind im Internet unter folgendem Link veröffentlicht:

https://investor.softing.com/de/aktie/aktienrueckkauf.html

Haar, den 4. Mai 2020

Softing AG
Der Vorstand



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